für die Menschen in Bonn, Rhein-Sieg-Kreis und die Nachbarn an Rhein, Ahr und Erft

Nachhaltiger Wirtschaften

Vorstände der CDU Senioren Union Ahrweiler und Bad Godesberg treffen sich am 9.November vor Ort

Die Flutkatastrophe an der Ahr liegt über zwei Jahre zurück und wirkt nach. Die öffentliche Aufmerksamkeit aber lässt nach – auch überlagert durch die ansteigenden internationalen Konflikte. Was aber unvermindert bleibt, ist die gigantische Wiederaufbauleistung, die eigentlich erst in den Anfängen steckt und noch zehn Jahre vor sich hat. Von einer Normalität ist man an der Ahr noch weit entfernt und braucht weiterhin die Solidarität u.a. der Nachbarregionen.

Um sich ein Bild von der Lage zu machen und das Bewusstsein von den Erfordernissen an der Ahr wachzuhalten, nahm Nikolaus Kircher als Vorsitzender der Senioren Union Bad Godesberg Kontakt mit seinem Kollegen Wolfgang Heinen in Ahrweiler auf. Ergebnis war ein Halbtagestreffen beider Vorstände am 9. November in Ahrweiler. Die Godesberger Gruppe reiste mit der Ahrbahn an, die bereits wieder bis Walporzheim fährt.

Bei der Ortsführung durch Ahrweiler wurden bei den Gastgebern die Erinnerungen wach an die Flutnacht, die Wasserstände in der Stadt, danach die Müllberge auf den Park-und Sportplätzen und vor allem der Verlust von Freunden und Nachbarn. Noch immer sind Erdgeschossräume nicht bewohnbar, die romanische Kirche nicht nutzbar wegen der Feuchtigkeit in den Mauern. Dankbar erinnert man sich aber auch der Welle von Hilfsbereitschaft, der spontan organisierten Nachbarschaftshilfe und der vielen Helfer, die von Mosel, Eifel bis zum Münsterland herbeiströmten.

Bei einem gemeinsamen Mittagessen im Hotel „Stern“ wurden die Eindrücke vertieft, danach wurde  in einer gemeinsamen Besprechung  die komplexe Situation erörtert.

Die wirtschaftliche Erholung kommt nur langsam voran. Das Ahrtal hat wenig Industrie, die z.T. sogar abwandert. Das  Handwerk ist gut aufgestellt, ein Problem stellt der für die Region  so wichtige Tourismus dar. Die großen Hotels sind noch geschlossen, die kleineren in der  allmählichen Wiedereröffnung, dabei sind gerade Übernachtungen für die Einkünfte wichtig. Die  Weinwirtschaft verliert 10% der Fläche, da die Flächen in Flußnähe nicht wieder bestockt werden dürfen.

Der Wiederaufbau leidet auch unter einer schwerfälligen Bürokratie: Maßnahmen zu Kanalerneuerung, Schulneubau (Klassen immer noch in Containern), Kindergärten, Brücken erfolgen nach normalem Baurecht, während die Deutsche Bahn zügig mit Sonderstatus baut. Die Auszahlung der Versicherungen hat Fahrt aufgenommen..

Für die großen Lösungen, d.h. Hochwasserschutz, geht man von einem Zeithorizont von etwa 10 Jahren aus. Es werden viele Konzepte erörtert, aber es ist noch nichts umgesetzt worden.

Was jetzt gebraucht wird, ist gelebte Solidarität und Ermutigung, die einfach darin bestehen kann, die Ahr zu besuchen, über Nacht zu bleiben, in den Gastwirtschaften einzukehren und bei den Winzern einzukaufen. Besucher beleben die Wirtschaft und geben das Gefühl, dass die Menschen an der Ahr nicht alleine gelassen sind. Für die CDU Senioren Union haben wir im nächsten Frühjahr schon eine Fahrt an die Ahr mit einer großen Besuchergruppe geplant.

Nicht nur beim Fahrpersonal, auch in anderen SWB-Gesellschaften, kann ein eigenes Wohnungsangebot ein Vorteil beim Gewinnen von Fachkräften sein.

Da die Stadtwerke Bonn – wie viele Verkehrsunternehmen deutschlandweit – unter anderem beim Nahverkehr mit Personalmangel zu kämpfen haben, werden Pläne zu Werkswohnungen verfolgt.

Nicht nur beim Fahrpersonal, auch in anderen SWB-Gesellschaften, kann ein eigenes Wohnungsangebot ein Vorteil beim Gewinnen von Fachkräften sein.

Olaf Hermes, Vorsitzender der SWB-Geschäftsführung, will die Attraktivität des Jobs mit Wohnungen für Mitarbeitende steigern.

Wegen der hohen Mieten und dem engen Markt in Bonn prüfen die Stadtwerke zum Beispiel, ob sie künftig auf ihren Betriebsgrundstücken Wohnraum für Mitarbeitende errichten können.

Auch eine Kooperation mit anderen Unternehmen, die ebenfalls Personal unterbringen wollen, ist dabei denkbar.

Diese Werkswohnungen könnten in Quartieren entstehen, die in den kommenden Jahren entwickelt werden, und die Bindung der Mitarbeitenden an das kommunale Unternehmen stärken.

Hermes hat unter anderem in einem Gespräch mit dem WDR betont, dass die vergleichsweise hohen Mieten in Bonn Bewerberinnen und Bewerber zögern lassen, da die Alternative des Wohnens außerhalb mit einem langen Arbeitsweg verbunden wäre.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht den Vorstoß des SWB-Geschäftsführers positiv.

Investitionen in Wohnraum müssen attraktiver werden, um mehr privates Kapital zu mobilisieren, zum Beispiel für die eigene Altersvorsorge.

RheinPublik: Herr Weber, Sie haben in Bonn beim Thema Wohnungsbau besonders weit gefächerte Erfahrungen.  Sie sind zum einen seit über 30 Jahren als Immobilienmakler und Projektentwickler tätig, sind Mitglied im Immobilienausschuss der IHK und waren kommunalpolitisch aktiv. Heute sind Sie im Senat der Wirtschaft und engagieren sich für ökologische und soziale Marktwirtschaft.

Was müsste in Bonn geändert werden, um den Wohnungsmangel zu beheben?

Gisbert Weber: Der Wohnungsmangel hat verschiedene Ursachen. Deshalb brauchen wir auch ein Bündel von Maßnahmen, um ihn zu beheben.

Wichtigste Aufgabe für Kommunalpolitik – und Verwaltung muss es bei diesem Thema sein, die eigene Verantwortung zu erkennen und ein ehrgeiziges Konzept zu entwickeln, wie die Stadt für mehr Wohnungen sorgen kann.

Trotz der Mangellage ist es bis heute so, dass sich jeder Investor bei der Stadtverwaltung auf einen zeitraubenden Hindernislauf durch Rat und Verwaltung einstellen musss bis er eine Baugenehmigung bekommt. Die beteiligten Ämter von Bau-Ordnungsamt, Stadtplanungsamt, Feuerwehr, Untere Naturschutzbehörde, etc. arbeiten abgeschottet nebeneinander her. Jedes Amt sieht nur sein Fachgebiet, oft werden Entscheidungen aufgeschoben, Ermessen wird nicht ausgeübt, weitere Prüfungen gefordert, statt Verantwortung zu übernehmen. Dabei geht der Blick auf das für die Stadt wichtige, gemeinsame Ziel verloren, schnell mehr Wohnraum für ihre bisherigen und neue Bürger zu schaffen.

Eine zentrale Stelle in der Verwaltung mit der Aufgabe, für mehr Wohnraum zu sorgen

Die Zahl der Arbeitsplätze steigt in Bonn derzeit um etwa 5.000 pro Jahr. Mit Angehörigen erfordert das statistisch gesehen, zusätzlichen Wohnraumbedarf für jeweils 1,8 Personen, also für ca. 10.000 Menschen und das pro Jahr!

Durch die Verwaltungspraxis in Bonn werden potentielle Investoren verschreckt, statt ermuntert, in Bonn Wohnungen zu bauen. Sogar für Sozialwohnungen stehen Investoren bereit. Denn darauf eingestellte Investoren können auch mit Sozialwohnungen auskömmliche Renditen erwirtschaften, wenn der Grundstückspreis stimmt.

Die Genehmigungen für die Flüssiggas-Terminals an der Küste haben gezeigt, dass das Tempo der Verwaltung – ohne Abstriche bei den gesetzlichen Anforderungen – enorm gesteigert werden kann, wenn alle Behörden an einem Strang ziehen. Dieses „Deutschlandtempo“ brauchen wir auch für Baugenehmigungen in Bonn. Die Stadt sollte dafür eine zentrale Stelle schaffen, die – abteilungsübergreifend – die Aufgabe hat, für mehr Wohnraum zu sorgen.

Investitionen in Wohnraum attraktiver machen

Natürlich sind auch Bund und Land gefordert, die Bedingungen für den Wohnungsbau wieder zu verbessern. Ca. 100.000 m² Leerstand, durch BImA und BLB NRW verantwortet, stehen einer Wohnungsnot gegenüber. Das ist moralisch nicht zu verantworten. Warum kann man nicht zum Beispiel die Förderung des sozialen Wohnungsbaus nach unterschiedlichen Fristen von 10, 20 oder 30 Jahren staffeln, um so mehr privates Kapital zu mobilisieren.  Der größte Teil der Vermieter sind Private, wie Handwerker und Freiberufler, die sich so in früheren Jahren eine Altersversorgung aufgebaut haben. Die sind heute als Investoren beim Wohnungsbau wegen der schlechteren Rahmenbedingungen weitegehend ausgefallen und legen ihr Geld anders an.

Werkswohnungen sind ein Argument bei der Gewinnung von Arbeitskräften. Sie entlasten den Wohnungsmarkt und nutzen so allen in Bonn und Region.

RheinPublik: Herr Hagen, zu den gesetzlichen Aufgaben der IHK gehört die Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Ein erheblicher Teil der Aktivitäten der IHK für Ihre Mitglieder dient der Ausbildung und damit der Versorgung der Wirtschaft mit Fachkräften. Wäre es nicht auch im Interesse der Unternehmen, dass in Bonn und der Region mehr Wohnungen für ihre Arbeitskräfte gebaut werden?

Stefan Hagen: Das Thema hat natürlich einen klaren Wirtschaftsbezug. Wir wollen das Thema deshalb mit regionalen Partnern aufgreifen. In Bonn fehlen schon heute geschätzt 20.000 Wohnungen, was die Kauf- und Mietpreise treibt und Bonn als Wohnort für die Arbeitskräfte der Unternehmen verteuert. Der Bau von Werkswohnungen erleichtert den Unternehmen Anwerbung und Bindung von Mitarbeitern. Unternehmen müssen nicht einmal selbst bauen, sondern können externe Investoren beauftragen und mit professioneller Öffentlichkeitsarbeit um Akzeptanz für die eigenen Projekte werben.

RheinPublik: Welche Vorteile haben denn Unternehmen, wenn sie für Werkswohnungen sorgen?

Stefan Hagen: Das Angebot von Wohnungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist sicher ein Argument bei der Gewinnung von neuen Arbeitskräften in allen Gehaltssegmenten. Es hilft vor allem im Segment der unteren Lohngruppen, die für den Unternehmenserfolg und den Standort natürlich auch wichtig sind. Denken Sie an Kraftfahrer, Hausmeister, Handwerker, etc. Es hilft besonders bei der Anwerbung von Menschen, die nicht aus der Region stammen und den Wohnungsmarkt nicht kennen, insbesondere aus dem Ausland. Dabei muss man nicht nur an die Unterbringung der Familien denken. WG-Zimmer für Auszubildende, Apartments für die erste Einarbeitung und Probezeit, für Fortbildung, sowie für befristete Projekte helfen den Firmen, wie ihren Mitarbeitern.

RheinPublik: Welchen Vorteil haben denn die Bonner, wenn mehr Werkswohnungen gebaut werden?

Stefan Hagen: Gegen den Wohnungsmangel hilft im Grunde genommen nur: Wohnungen bauen! Jede neue Wohnung wird den Wohnungsmangel dämpfen. Je mehr Wohnungen gebaut werden, desto größer ist die Entlastung. Werkswohnungen werden so einen Beitrag zur Erfüllung der Nachfrage nach Wohnraum für alle Menschen leisten. Das öffentliche Engagement für den Bau von Wohnungen für Mitarbeiter dürfte auch helfen, die Akzeptanz für den gesamten Wohnungsbau in der Stadt zu erhöhen.

Denken sie auch daran, dass unter dem Wohnungsmangel besonders Geringverdiener und Studenten leiden. Allein der Bau von Werkswohnungen für die befristete Unterbringung in Apartments oder WGs würde Studenten die Zimmersuche erleichtern.

Gleichzeitig würde die Belastung des Verkehrs durch Pendler verringert. Nach einer Studie der IHK aus dem Jahr 2020 pendeln drei von fünf Erwerbstätigen (59,8 Prozent) im IHK-Bezirk zu ihrem Arbeitsplatz. Die meisten Pendler (64.598) aus dem Rhein-Sieg-Kreis fahren für ihre Arbeit nach Bonn – Die Bonner Tagesbevölkerung wächst durch die gesamten Einpendler (141.436) auf 409.719.

Den Firmen zu helfen, Werkswohnungen in der Stadt oder an den Schienenwegen nach Bonn zu bauen, würde nicht nur die Umweltbelastungen durch den Pendler-Verkehr verringern, sondern auch den Standort Bonn für Unternehmen attraktiver machen. So kann die Stadt die Unternehmen als Gewerbesteuerzahler halten.

Durch mehr Wohnungen in Bonn und eine Stabilisierung der Mietpreise würde der städtische Haushalt und damit alle Bürger profitieren. Die Stadt Bonn muss ja bisher jedes Jahr über 100 Millionen Euro für die Unterbringung der Sozialhilfe-Empfänger aufbringen. Das ist rund drei Mal so viel, wie die vorgesehenen 30 Mio € im aktuellen Haushaltsentwurf 2023 für die Bädersanierung oder rund sieben Mal so viel, wie die 15 Mio € für den Bau von Radwegen.

RheinPublik: Gibt es denn in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis noch Platz für mehr Wohnungen?

Stefan Hagen: Wichtig ist, unvoreingenommen alle denkbaren Standorte ins Auge zu fassen. Der Wohnungsmangel ist eines der drängendsten Probleme in Bonn und da hilft es nicht, darauf zu beharren, wo auf keinen Fall gebaut werden darf. Zum Beispiel gibt es für den Raum zwischen den Zentren von Bad Godesberg und Bonner Innenstadt einen parteiübergreifenden Konsens zum Rahmenplan Bundesviertel für den Bau von Wohnungen, auch in Hochhäusern. Man sollte auch vor unkonventionellen Flächen, wie der Überbauung von Verkehrswegen oder Parkplätzen nicht zurückschrecken. Auch Unternehmen haben gelegentlich Flächen, die sie für Wohnungszwecke überbauen oder umwidmen können. Dafür muss dann in Einzelfällen neues Baurecht geschaffen werden.

RheinPublik: Was nutzt denn eine Initiative der Unternehmen angesichts der vielen Menschen im öffentlichen Dienst in Bonn? Müssten nicht Bund, Land und Stadt ebenfalls Bediensteten – Wohnungen bauen?

Stefan Hagen: Auch bei den öffentlichen Arbeitgebern gibt es eine neue Bereitschaft, Dienstwohnungen zu bauen. Der Vorsitzende des Mieterbundes, Bernhard von Grünberg, hat kürzlich die Bundesbauministerin aufgefordert, Wohnungen für die Bundesbediensteten und die der internationalen Organisationen zu schaffen. Die Bundesanstalt für Immobilien-Aufgaben (BImA) hat ja bereits mehrere Projekte in Bonn und der Region in Angriff genommen, zum Beispiel in Castell und der Deichmanns-Aue in Bonn, sowie in Rheinbach.

RheinPublik: Was müssten Stadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis tun, um den Bau von Wohnungen zu beschleunigen?

Stefan Hagen: Das Entscheidende ist das „Deutschlandtempo“, das wir bei den Flüssiggas-Terminals an der Küste oder bei Tesla in Brandenburg gesehen haben. Zur Entlastung der Unternehmen, der Bürger und der Umwelt brauchen wir nicht an erster Stelle neue Gesetze, sondern den Ehrgeiz und das Verantwortungs-Bewusstsein aller Beteiligten, die Gesetze so anzuwenden, dass Vorhaben so zügig, wie möglich umgesetzt werden können.

Das Interview für RheinPublik.de führte Werner Preusker

In Bonn ist der Wohnungsbedarf im Allgemeinen und für Bundesbedienstete sehr hoch, so dass ein großes Interesse an einer schnellen Umsetzung der Neubauvorhaben besteht.

Eigener Wohnungsbestand

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sorgt dafür, dass die Institutionen des Bundes – Ministerien, Bundespolizei, Zoll, Bundeswehr, Technisches Hilfswerk THW etc. – so untergebracht sind, dass sie ihre Aufgaben gut erfüllen können. Daneben besitzt sie bundesweit rund 38.000 Wohnungen – ein Bestand, der deutlich ausgeweitet werden soll.

Gemeinsames Ziel mit Kommunen – für Bürgerinnen und Bürger

Davon profitieren auch die jeweiligen Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger, da der allgemeine Mietwohnungsmarkt durch die zusätzlichen Wohnungen entlastet wird. Soweit die BImA Grundstücke nicht selbst für den Eigenbau nutzt und auch sonst kein Bundesbedarf besteht, bietet sie die Liegenschaften den Kommunen vorrangig und – falls Sozialwohnungen entstehen sollen – auch verbilligt zum Erwerb an. Insgesamt setzt die BImA für das gemeinsame Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auf ein enges partnerschaftliches Miteinander mit den Kommunen.

Auch die Bundesstadt Bonn zählt zu den Orten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Daher hat die BImA mit der Planung und Entwicklung der eigenen Grundstücke, die sich für eine Wohnbebauung eignen, begonnen. In Bonn ist der Wohnungsbedarf im Allgemeinen und für Bundesbedienstete sehr hoch, so dass ein großes Interesse an einer schnellen Umsetzung der Neubauvorhaben besteht.

Zeitgemäßes, bezahlbares Wohnen

Die BImA legt dabei Wert auf einen zeitgemäßen, bezahlbaren Standard, der den aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz gerecht wird und eine gute Wohnqualität sichert.

Dies geschieht unter der Maßgabe preisgedämpfter Mieten und damit bezahlbarer Wohnungen. Neue und freiwerdende Wohnungen werden im Rahmen der sogenannten Wohnungsfürsorge zunächst an Bedienstete des Bundes vermietet, um ihnen in der Nähe ihrer Arbeitsstelle Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Sodann werden Wohnungen auch am freien Markt zur Miete angeboten.

Geplante Neubauten

Allein in der Bundesstadt Bonn plant die BImA in den kommenden Jahren die Errichtung von rund 500 neuen Wohnungen an den folgenden Standorten:

  1. Freifläche in Bonn-Castell, Arminiusstraße/Hermannshof

Die Bundesstadt und die BImA arbeiten bei der Schaffung von Baurecht für die zu entwickelnden Baugrundstücke und bei der Ertüchtigung der inzwischen in die Jahre gekommenen Geschosswohnungsbauten in der Arminiusstraße eng zusammen. Mehrere BImA-Wohnhäuser dort sind stark sanierungsbedürftig. Daher ist der Bau eines Quartiers mit rund 110 neuen Wohneinheiten sowie einer Kindertagesstätte vorgesehen. In enger Abstimmung mit der Bundesstadt fand ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb statt. Der Siegerentwurf dient nun als Grundlage für die bauliche Entwicklung der Liegenschaft. Er sieht vor, dass auf dem 1,6 Hektar großen Grundstück in zwei Bauabschnitten insgesamt sechs neue Mehrfamilienhäuser sowie eine Kindertagesstätte errichtet werden. 2025 sollen die ersten Mieterinnen und Mieter in die Neubauten einziehen können.

  • Bad Godesberg, Deichmanns Aue

Auch die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat sich das Ziel gesetzt, die Schaffung zusätzlich benötigter Wohnungen zu ermöglichen. Eine bisher weitgehend nicht bebaute BImA-Fläche in der Deichmanns Aue bietet Raum für geplante rund 90 Wohnungen sowie für eine Kindertagesstätte. Die BImA hat dazu gemeinsam mit der Bundesstadt Bonn einen städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb durchgeführt, an dem sich drei Architekturbüros beteiligt haben. Ende Juni 2022 kürte die Preisjury, bestehend aus Architektur- und Landschaftsplanungsexperten, Mitgliedern der Bezirksvertretung Bad Godesberg und Beschäftigten der BImA sowie der Stadtverwaltung, den Siegerentwurf. Im Entwurf ist es gelungen, die zukünftigen Baukörper in die Umgebung stimmig einzupassen. Dennoch liegt inzwischen ein Ratsbeschluss vor, das Bebauungsplanverfahren nicht fortzuführen. Das weitere Verfahren ist offen. Insofern kann mit einem Baubeginn frühestens in zwei bis drei Jahren gerechnet werden.

  • Bonn, ehem. Ermekeilkaserne

Für die ehemalige Ermekeilkaserne soll zunächst im Rahmen eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs ermittelt werden, ob auf der Liegenschaft neben anderen bestehenden und künftigen Nutzungen auch Wohnraum geschaffen werden kann. Damit werden die vor Jahren in einer Bürgerwerkstatt entwickelten Konzepte und Ideen aufgegriffen, in denen schon eine Mischnutzung von Wohnen, sozialen Einrichtungen, Gastronomie und Gewerbe beschrieben sind. Derzeit wird die Kaserne mit ihrer historischen Bedeutung und teils unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden von Bundes- und Landesdienststellen genutzt.

Ein belastbarer Zeitrahmen kann aufgrund der vielen Abhängigkeiten von externen Einflussfaktoren noch nicht benannt werden. Auch hier erfolgt die Entwicklung der Liegenschaft in enger Abstimmung mit der Stadt Bonn sowie verschiedenen Vereinen.

  • Heinrich-von-Stephan-Straße

Die BImA baut im Auftrag der Bundesregierung im Bereich des Bundesviertels in Bonn für eine internationale Organisation (Europäische Zentrale für mittelfristige Wettervorhersage – EZMW) einen neuen Standort. Zum Komplex des Neubauvorhabens gehören zudem drei BImA-Bauten, die sich im Süden an das künftige EZMW-Gebäude anschließen sollen sowie ein mehrgeschossiger Wohngebäudekomplex mit integrierter Kindertagesstätte. Für den Gesamtbereich, der gut sieben Hektar umfasst, wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Die BImA rechnet mit der Möglichkeit, dort ca. 150 neue Wohnungen in unmittelbarer Nähe zur Rheinaue bauen zu können. Die Fertigstellung könnte bis Ende 2029 erfolgen.

  • In der Kumme/Am Woltersweiher

In der bundeseigenen Wohnsiedlung Friesdorf plant die BImA auf der Fläche eines Garagenhofs den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 22 Wohneinheiten.

Die BImA steht hierzu seit August 2020 in engem Austausch mit der Bundesstadt Bonn. Ein Bauvorbescheid liegt seit Oktober 2022 vor. Im weiteren Verfahren ist z. B. die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes erforderlich. Die Fertigstellung der Wohnungen ist für Ende 2024 geplant.

Weitergehende Informationen unter: www.bundesimmobilien.de

Als gäbe es kein Morgen mehr, steigt die Verschuldung um sage und schreibe 55% von 2,4 Milliarden in 2022 auf 3,7 Milliarden in 2027.

In den kommenden Wochen und Monaten werden die Bonner Ratsgremien und Bezirksvertretungen über den Doppelhaushalt 2023/24 beraten. Der Haushaltsentwurf, der in der Ratssitzung am 08. Dezember 2022 von der Stadtkämmerin eingebracht wurde, ist ein Spiegelbild der desaströsen Haushaltspolitik der grünen Oberbürgermeisterin und der sie tragenden grün-linken Koalition.

Als gäbe es kein Morgen mehr, steigt die Verschuldung um sage und schreibe 55% von 2,4 Milliarden in 2022 auf 3,7 Milliarden in 2027. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung der grün-linken Koalition in 2021 werden die Schulden sogar verdoppelt. Besonders besorgniserregend ist, dass die sogenannten Liquiditätskredite, also sozusagen der Dispo-Kredit der Kommune, bis 2027 auf über eine Milliarde ansteigen.

Angesichts steigender Zinsen ist damit der Weg in den Nothaushalt verbunden mit Steuererhöhungen vorgezeichnet. Schon jetzt schlägt die Oberbürgermeisterin für die mittelfristige Finanzplanung eine Erhöhung der Gewerbesteuer um 30 Punkte ab 2026 vor.

Auch sind viele Kosten, u.a. die Tarifsteigerungen im Personalbereich, Mehraufwendungen für die Sanierung des Stadthauses und des Theaters oder die notwendige Vollkostenübernahme für die freien Träger der Kindertagesstätten, noch nicht in den Entwurf eingerechnet.

Außer der drastischen Gebührenerhöhung für Bewohnerparkplätze, eine ausgemachte Autovergrämungsmaßnahme genauso wie z.B. die angestrebte Verknappung des Parkraums in Wohngebieten, werden offensichtlich keine Anstrengungen unternommen, mit eigenen Maßnahmen dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Nur die Forderung, Bund und Land mögen die Schulden übernehmen, steht im Raum. Ganz im Gegenteil wird z.B. der Stellenplan um weitere 435 Stellen ausgeweitet und die Personalaufwendungen klettern auf schwindelerregende 410 Millionen jährlich.

Wir werden in den anstehenden Haushaltsberatungen die ideologisch geprägte Haushaltspolitik deutlich machen und mit eigenen Anträgen deutlich andere Akzente setzen, zum Beispiel in den Bereichen Sauberkeit und Sicherheit, Kinder, Jugend und Familie oder Digitalisierung.

So wollen wir beispielsweise den städtischen Ordnungsdienst stärken, die Kinder- und Jugendarbeit stärker fördern oder durch eine auskömmliche Finanzierung die freien Kita-Träger unterstützen, um die Trägervielfalt in Bonn zu erhalten und ausreichend Betreuungsplätze sicherzustellen.

Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass eine Gesellschaft gegründet wird, die sich um den Ausbau und die Sanierung der Bonner Schulen kümmert – nur so kann der Sanierungsstau Schritt für Schritt abgearbeitet werden.

Um Bonn als Wirtschaftsstandort zu stärken, Gewerbesteuern zu generieren und den Haushalt zu entlasten, sehen wir es als unabdingbar an, dass Gewerbegebiete, wie z.B. die Freifläche an der Siegburger Straße in Beuel, zeitnah erschlossen werden.

Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2023/2024 in der Sitzung des Stadtrats am 8. Dezember 2022 sowie imittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2027 eingebracht.

Herausfordernde Zeiten erfordern Zukunftsinvestitionen und sozialen Ausgleich:
Stadtkämmerin Margarete Heidler hat in der Sitzung des Stadtrats am Donnerstag, 8. Dezember 2022, den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2023/2024 eingebracht. Darüber hinaus hat sie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2027 vorgelegt.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner betonte: „Wir sind bei der Haushaltsaufstellung bis an die Schmerzgrenze gegangen. Angesichts der multiplen Krisen, wie Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Energiekrise, Inflation, Klimakrise und der daraus resultierenden Herausforderungen für die kommenden Jahre halte ich dies für notwendig und sinnvoll. Es geht darum, dass wir die Zukunft Bonns gestalten, die Stadt krisenfest aufstellen und den sozialen Zusammenhalt stärken.”

Die erheblichen Unsicherheiten in Folge der Corona-Pandemie und besonders die Folgen des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine verzögerten eine seriöse Planung des Doppelhaushaltes 2023/2024. Die Möglichkeit, die das Land NRW den Kommunen eingeräumt hat, coronabedingte und kriegsbedingte finanzielle Auswirkungen im Ergebnishaushalt isolieren zu können, erhalten für die kommunale Familie die Handlungsfähigkeit. Kämmerin Margarete Heidler: „Für die kommunalen Haushalte ist zusätzlich dringend erforderlich, dass nun auch tatsächliche finanzielle Ausgleichsleistungen fließen, um künftige Haushaltsplanungen und deren Bewirtschaftung generationengerecht ausführen zu können. Auch die Verschuldung muss massiv zurückgeführt werden, insbesondere die Kassenliquidität.“

Oberbürgermeisterin Katja Dörner erklärte: „Gerade in der Krise gilt es, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe in den Fokus zu nehmen. Die soziale Infrastruktur wird selbstverständlich solide weiterfinanziert. Wir investieren in ein Sozialticket, ein günstigeres Schüler*innenticket und beispielsweise auch in die Ausweitung des OGSplus-Angebots an Schulen, um Kinder mit besonderen Bedarfen zu fördern.“

Investitionen in Klimaschutz, Infrastruktur und Personal 

Der Haushalt sichert einerseits die Handlungsfähigkeit der Stadt. Er berücksichtigt andererseits Krisenmanagement und Risikovorsorge. Und er schafft den notwendigen Handlungsraum, die Zukunftsthemen zu gestalten. In den kommenden beiden Jahren stehen 50 Millionen Euro für den Klimaschutz bereit. Für den Ausbau und die Umgestaltung der ÖPNV-, Fahrrad- und Fußverkehrsinfrastruktur stehen im Doppelhaushalt mehr als 60 Millionen Euro bereit.

Hinzu kommen 45,8 Millionen Euro für die Neugestaltung und städtebauliche Aufwertung des Verkehrsraums (Rheinufer, Viktoriabrücke, Masterplan Innere Stadt). Für Digitalisierung und IT-Projekte sind 21 neue Stellen sowie Mittel für Urban Data Management, eAkte, IT-Sicherheit und Prozessdigitalisierung vorgesehen. Auch die Bonnerinnen und Bonner werden durch Inflation, Kostensteigerungen und Energiekosten deutlich belastet, deshalb sollen soziale Härten möglichst abgemildert werden. Als Beispiele sind zu nennen die Mittel für das Schulfrühstück (360.000 Euro jährlich), OGSplus (2,3 Millionen Euro in 2023 und 2,6 Millionen Euro im Folgejahr), den Anonymen Krankenschein (300.000 Euro jährlich) und für den Bonn-Ausweis (mehr als 3 Millionen Euro jährlich).

Entsprechend der politischen Schwerpunktsetzung enthält der vorgelegte Haushaltsentwurf deutliche Steigerungen bei folgenden, konsumtiven Ausgaben: 

  • Klimaschutzmaßnahmen: ca. 7,8 Millionen Euro im Jahr 2023 und 10,2 Millionen Euro im Jahr 2024
  • Personalkostensteigerungen (ohne Isolierungen) 14,7 Millionen Euro im Jahr 2023 und 26,7 Millionen Euro im Jahr 2024
  • Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an das städtische Gebäudemanagement ca. 18,3 Millionen Euro im Jahr 2023 und 20,4 Millionen Euro im Jahr 2024
  • Verlustausgleich SWB 11 Millionen Euro für 2023 und 26,8 Millionen Euro für 2024
  • Mehraufwand Sanierung Theater plus 5,5 Millionen Euro im Jahr 2023 und plus 1,1 Millionen Euro im Jahr 2024

Die Investitionen der Kernverwaltung wurden in folgenden Höhen geplant: Planjahr 2023: 256,4 Millionen Euro, 2024: 283,1 Millionen Euro, 2025: 379,2 Millionen Euro, 2026: 250,2 Millionen Euro, 2027: 186,9 Millionen Euro (hierbei handelt es sich um den Saldo von Investitions-Ausgaben abzüglich der Investitions-Einzahlungen).

Beispielhaft sind hier zu nennen (Angaben jeweils für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zusammen): 

  • Bädersanierung mit 45,3 Millionen Euro
  • Umsetzung Abwasserbeseitigungskonzept 40 Millionen Euro
  • Seilbahn 33,3 Millionen Euro
  • Zukunft Radverkehr/ Radwegeausbau 30,6 Millionen Euro
  • Beethovenhalle 30 Millionen Euro
  • Masterplan Innere Stadt 18,4 Millionen Euro
  • Sanierung Stadthalle Bad Godesberg 16 Millionen Euro
  • Theatersanierung 10,2 Millionen Euro
  • Erneuerung und Ausbau Kläranlagen 9,2 Millionen Euro.

Haushalt genehmigungsfähig gestalten

Der Haushaltsentwurf zeigt den Gestaltungswillen für die Bonner Zukunft. Er ist zugleich aber auch planerisch eine große Herausforderung.

Hebesätze bleiben vorerst unverändert

In den beiden Haushaltsjahren und auch in der Mittelfristplanung wird eine Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze vermieden. Aktuell sieht die Finanzplanung eine Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes ab dem Jahr 2026 vor. Ob überhaupt und in welcher Höhe letztlich die Hebesätze in künftigen Jahren angepasst werden müssen, richtet sich nach den prognostizierten Fehlbeträgen, der Neuregelung der Grundsteuer, den Finanzhilfen von Bund und Land und den Entwicklungen auf den Kapitalmärkten sowie den anstehenden Etatberatungen, die ab Februar 2023 beginnen.

Eigenkapital muss eingesetzt werden

Die Stadtverwaltung plant im Jahr 2023 mit einem Defizit von 15 Millionen Euro, im Jahr 2024 mit einem Minus von 43,2 Millionen, und in den Jahren 2025 bis 2027 geht sie derzeit von Fehlbeträgen in Höhe von 41,5 Millionen Euro, 36,5 Millionen Euro bzw. knapp 43 Millionen Euro aus. Auch ohne die isolierten Auswirkungen durch Corona und den Ukraine-Krieg werden somit unter dem Strich im Planungszeitraum circa 179,1 Millionen Euro Eigenkapital verbraucht.

Zudem plant Stadtkämmerin Margarete Heidler über den gesamten Zeitraum bis 2027 einen globalen Minderaufwand in Höhe von 16 Millionen Euro/Jahr ein, der im Haushaltsvollzug erwirtschaftet werden muss.

Corona- und kriegsbedingte Isolierungen

Die Isolierungen betragen insgesamt 385,7 Millionen Euro und teilen sich auf den Planungszeitraum wie folgt auf: 2023: 74 Millionen Euro, 2024: 67,8 Millionen Euro, 2025: 72 Millionen Euro, 2026: 84 Millionen Euro und 2027 knapp 88 Millionen Euro. 

Dieser Betrag wird in Zukunft den städtischen Haushalt belasten, denn er ist ab dem Jahr 2026 linear über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren „abzuschreiben“ oder – neben den genannten Fehlbeträgen – zusätzlich aus dem Eigenkapital zu decken.

Im Jahr 2023 sind zum letzten Mal coronabedingte Isolierungen möglich. Sie betragen 15,6 Millionen Euro und sind im Wesentlichen auf geringere Einnahmen aus der Einkommenssteuer zurückzuführen. Durch die Erweiterung der Isolierungsmöglichkeiten sind ab dem Jahr 2022 auch die kriegsbedingten Mehrbelastungen zu isolieren. Diese wurden durch die Ämter wie folgt veranschlagt: 2023: 58,4 Millionen Euro, 2024: 67,8 Millionen Euro, 2025: 72 Millionen Euro, 2026: 84 Millionen Euro, 2027: 87,7 Millionen Euro. Ursachen sind u.a. höhere Zinsaufwendungen, Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten samt zusätzlichem Personalbedarf und nicht zuletzt die deutlich gestiegenen Energiekosten. 

„Der Kernhaushalt der Bundesstadt Bonn ist nur durch die Bilanzierungshilfe des Landes genehmigungsfähig. Ständig steigende und zusätzliche Leistungen ohne echten finanziellen Ausgleich bringen die Kommunalhaushalte an den Rand der Belastbarkeit“, sagte Margarete Heidler. „Die Verschuldung der Bundesstadt Bonn nimmt dramatische Höhen an.” Zu Mindereinnahmen bei den Kommunen führen zum Beispiel die Entlastungen der Bürger*innen bei der Einkommenssteuer, die Mindererträge aufgrund der Gebührenurteile, die Änderungen beim Gemeindefinanzierungsgesetz, Mehraufwendungen im Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine, so im Bereich der Unterbringungskosten, für die Beschulung, notwendige Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten und sonstige Integrationskosten und auch die Anhebung der städtischen Umlage für den Landschaftsverband.

Kämmerin und Oberbürgermeisterin Dörner unterstreichen daher die Forderung des Deutschen Städtetages, dass Bund und Länder die von ihnen zugesagten Hilfen für die Kommunen auch schnell in die Tat umsetzen und somit helfen, mittelfristig eine Trendwende bei den Jahresergebnissen und der fortschreitenden Verschuldung einzuleiten. Die Landesregierung muss nun ihren im Koalitionsvertrag für 2023 angekündigten Altschuldenfonds umsetzen. 

Stellenplan

Die Stadtverwaltung hat dem Rat am 8. Dezember auch die Stellenplanfortschreibung vorgelegt.

Die Arbeitsbedingungen der Stadtverwaltung haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung aufrecht erhalten zu können, muss auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert werden.

Auf der einen Seite gibt es eine stetige Arbeitsverdichtung und einen wachsenden Arbeitsdruck. Die Verwaltung wird bzw. wurde in den letzten Jahren durch eine Vielzahl von Krisen (Migrationsbewegung 2015/2016, Corona-Pandemie, Flutkatastrophe, russischer Angriffskrieg auf die Ukraine, Energiekrise, Klimakrise) ad hoc vor noch nie dagewesene Situationen gestellt. Auf diese muss bzw. musste flexibel reagiert und personelle Ressourcen kurzfristig umverteilt werden.

Ergänzt wird das wachsende Aufgabenspektrum durch gesetzliche Vorgaben und lokale politische Entscheidungen, die Mehraufwand auslösen, sowie Fallzahlensteigerungen z.B. durch Bevölkerungswachstum. Auf der anderen Seite herrscht schon jetzt in vielen Bereichen akuter Fachkräftemangel, der sich durch den demografischen Wandel perspektivisch drastisch zuspitzen wird: In den kommenden zehn Jahren werden insgesamt 29,7 Prozent der städtischen Mitarbeitenden in den planbaren Ruhestand treten.

Gleichzeitig sinkt die arbeitsfähige Bevölkerung deutschlandweit im signifikanten Umfang, sodass eine Nachbesetzung der vakant werdenden Stellen in den kommenden Jahren nicht nur immer schwieriger, sondern faktisch nicht mehr vollständig möglich sein wird. Schon jetzt zeigt sich die Tendenz, dass vakante Stellen – wenn überhaupt – teilweise erst nach mehrmaligen Ausschreibungsdurchläufen besetzt werden können.

„Da die rasante Entwicklung nicht aufzuhalten ist, muss jetzt, während die Verwaltung noch handlungsfähig ist, aktiv gegengesteuert werden“, sagt Personaldezernent Stadtdirektor Wolfgang Fuchs. „Dabei nimmt sich die Verwaltung auch selbst kritisch in den Blick. Insbesondere das „Wie“ der Zusammenarbeit und die Abläufe in den Dienststellen müssen zeitgemäß und effizienter weiterentwickelt werden. Dafür wird mit dieser Fortschreibung ein besonderer Schwerpunkt auf solche Stellen gelegt, die die Modernisierung der Verwaltungsprozesse zielgerichtet vorantreiben sollen, z.B. durch die Implementierung eines Wissensmanagements sowie durch Prozessoptimierung und Digitalisierung.“

Um den Herausforderungen gerecht werden zu können, werden durch die Stellenplanfortschreibung 2023/2024 in Summe 438 neue Stellen zur Einrichtung vorgeschlagen (davon 313 über die Beschlussvorlage zur Stellenplanfortschreibung (DS 221663) und 125 Stellen über eine ergänzende Stellungnahme). 144 dieser Stellen sind bereits durch vorangegangene Beschlüsse politisch beschlossen und werden nachlaufend eingerichtet.

Die thematischen Schwerpunkte der übrigen 294 Stellen liegen in den Bereichen Jugend und Soziales mit 82 Stellen, Umwelt und Klima mit 58 Stellen, Sicherheit und Ordnung mit 44 Stellen, Digitalisierung und IT-Projekte mit 21 Stellen, Integration mit 16 Stellen und Katastrophenschutz mit 12 Stellen. 

Die Personalaufwendungen steigen im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2023/ 2024 entsprechend an. Gesetzliche und tarifliche Entwicklungen, die Übernahme neuer Pflichtaufgaben sowie die enormen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung, Verwaltung und Betreuung von Geflüchteten, und der hohe Standard der Aufgabenerfüllung sind ursächlich für den Anstieg der Personalaufwendungen.

Diese Mehraufwendungen betragen 14,7 Millionen Euro in 2023 und 26,7 Millionen Euro in 2024. Gemessen an den Personalaufwendungen in Höhe von 397 Millionen Euro liegt der Anteil des Aufwandes der Stellenplanfortschreibung damit im Haushaltsjahr 2023 bei 4,3 Prozent und im Haushaltsjahr 2024 (Personalaufwendungen von 410 Millionen Euro) bei rund 7,3 Prozent.

Foto: Sascha Engst/Bundesstadt Bonn

Haushaltsplan online :

https://www2.bonn.de/haushalt/hh2324e/

Ein Auszug aus dem “Vorbericht” zu Haushaltsplan mit Eckdaten wie Einnahmen, Ausgaben:

https://www.rheinpublik.de/download/1773/?tmstv=1675358629



Die MINT-Lücke ist in den letzten zwei Jahren wieder deutlich größer geworden.Um die strukturellen Herausforderungen zu meistern, sind verschiedene Maßnahmen mit unterschiedlicher Wirkungsgeschwindigkeit umzusetzen.

MINT-Herbstreport 2022: MINT sichert Zukunft

Nach einem Corona-bedingtem Rückgang im Jahr 2020 ist die MINT-Lücke in den letzten zwei Jahren wieder deutlich angestiegen und zeigt hohe Engpässe auf. Im Oktober 2022 lagen in den MINT-Berufen insgesamt rund 502.200 zu besetzende Stellen vor.

Gleichzeitig waren bundesweit 176.910 Personen arbeitslos gemeldet, die gerne einem MINT-Erwerbsberuf nachgehen würden. Daraus lässt sich in einem ersten Schritt im Rahmen einer unbereinigten Betrachtung ableiten, dass über sämtliche Anforderungsniveaus bundesweit mindestens 325.290 offene Stellen in MINT-Berufen nicht besetzt werden konnten. Unter Berücksichtigung des qualifikatorischen Mismatches resultiert für Oktober 2022 eine, über sämtliche 36 MINT-Berufskategorien aggregierte, Arbeitskräftelücke in Höhe von 326.100 Personen. Mit 154.400 Personen bilden im Oktober 2022 die MINT-Facharbeiterberufe die größte Engpassgruppe, gefolgt von 137.500 Personen im Segment der MINT-Expertenberufe sowie 34.200 im Segment der Spezialisten- beziehungsweise Meister- und Technikerberufe.

Differenziert man die Lücke nach MINT-Bereichen, so zeigen sich die größten Engpässe in den Energie-/Elektroberufen mit 84.900, in den Berufen der Maschinen- und Fahrzeugtechnik mit 62.500 und in den IT-Berufen mit 58.700.

Der Ukraine-Krieg ist mit großen Unsicherheiten für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland und damit auch mit den kurzfristigen MINT-Bedarfen verbunden. Erste kleinere Auswirkungen zeigen sich bereits bei den Engpässen in den Ingenieurberufen Bau, bei denen das hohe Engpassniveau in den letzten Monaten im Zuge der inflationsbedingt stark gestiegenen Zinsen und der damit verbundenen Abnahme der Baunachfrage leicht abgenommen hat. Der durch die notwendige Anpassung der Geschäftsmodelle ausgelöste und verstärkte Innovationsdruck führt in vielen anderen MINT-Bereichen hingegen zu steigenden Bedarfen.

Was zu tun ist

Um die strukturellen Herausforderungen der Zukunft zu meistern, sind verschiedene Maßnahmen mit unterschiedlicher Wirkungsgeschwindigkeit umzusetzen. Langfristig wirken sich dabei bessere Bildungschancen in der Gesellschaft für das MINT-Fachkräfteangebot aus. Mittel- bis langfristig kann eine stärkere Digitalisierung der Bildungseinrichtungen und eine Stärkung der MINT-Bildung das MINT-Fachkräfteangebot stärken. Kurz- bis mittelfristig wirken sich Maßnahmen bei den Potenzialen von Frauen und Zuwanderern positiv aus.

Bildungschancen verbessern

  • Zielgruppe Kinder mit Migrationshintergrund: Um die Potenziale besser zu erschließen, sollten die Ganztaginfrastruktur an Kitas und Schulen ausgebaut, mehr Sprachförderprogramme angeboten, die Kita-Teilnahme von Kindern mit Migrationshintergrund erhöht und mehr Netzwerke zur Unterstützung der Kinder durch Familienzentren an Kitas und Schulen geschaffen werden.
  • Zielgruppe Kinder aus bildungsfernen Haushalten: Um die Potenziale von Kindern aus bildungsfernen Haushalten besser zu erschließen, sollten die Qualität an Ganztagseinrichtungen, an Kitas und Schulen erhöht und zusätzliches multiprofessionelles Personal differenziert finanziert über einen Sozialindex zur Verfügung gestellt werden.
  • Corona-Aufholprogramm: Um die coronabedingten Lernlücken zu schließen, sollten basierend auf Vergleichsarbeiten an allen Schulen gezielte Förderprogramme umgesetzt, evaluiert und weiterentwickelt werden.

Digitalisierung der Bildungseinrichtungen voranbringen

  • Lücken bei digitaler Ausstattung und IT-Administration schließen: Die noch bestehenden Lücken an digitaler Infrastruktur an Kitas und Schulen sollten geschlossen sowie 20.000 zusätzliche IT-Stellen an den Schulen für Administration und zur Unterstützung der Lehrkräfte geschaffen werden.
  • Lehrkräfteausbildung: Die informations- und computerbezogene Bildung sollte in die Lehrkräfteausbildung integriert und es sollten zusätzliche Weiterbildungsangebote für digitale Lernformate geschaffen werden. Seiten- und Quereinsteiger sind ebenso entsprechend zu qualifizieren.
  • Lehrmaterialien: Der Vorschlag der SWK, länderübergreifende Zentren für digitale Bildung zu schaffen, sollte umgesetzt werden. In diesen Zentren sollten unter anderem digital gestützte Lehr-Lernmaterialien für den MINT-Bereich entwickelt werden. Ferner sollte eine intelligente Lernsoftware entwickelt werden, die Schülerinnen und Schüler motiviert und Lerndefizite beheben kann.

MINT-Bildung stärken

  • Digitale Kompetenzen und Informatik als Schulfach ausbauen: Digitale Medienbildung sollte bereits in der Vorschule stattfinden und das Fach Informatik als Unterrichtsbestandteil ab der Primarstufe eingeführt werden.
  • MINT-Lehrkräfteversorgung sicherstellen: Die Ausbildung von Lehrkräften sollte gesteigert und Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sollten besser qualifiziert werden.
  • Gesamte Bildungskette stärken: Darüber hinaus sind zur Stärkung der MINT-Bildung Maßnahmen entlang der gesamten Bildungskette zu entwickeln und außerschulische Angebote zu stärken.

Potenziale der Frauen heben

  • Klischeefreie Studien- und Berufsorientierung: Durch eine klischeefreie Berufs- und Studienorientierung sind die Potenziale der Frauen für MINT-Berufe besser zu erschließen. Die Bedeutung der MINT-Berufe als Klimaschutz-Berufe sollte deutlicher kommuniziert werden. Angebote zur Berufs- und Studienorientierung sollten an den Schulen stärker ausgebaut werden.
  • Feedbacksysteme zu den Stärken: Ein unverzerrtes Feedback zu den Stärken durch die Schulen ist für die Berufs- und Studienwahl von besonderer Bedeutung. Die vorhandenen MINT-Stärken sollten gerade Mädchen und jungen Frauen besser verdeutlicht werden.
  • Mentorenprogramme zur Orientierung: Mentorenprogramme zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler sollten ausgebaut sowie Netzwerke in die Zivilgesellschaft weiter gestärkt werden.

Potenziale der Zuwanderung erschließen

  • Chancen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nutzen: Bürokratische Prozesse sind zu verbessern, und es sollte weiterhin gezielt um Zuwanderer im Ausland geworben werden.
  • Zuwanderung über das Bildungssystem: über die Hochschule zuwandernde Personen haben besonders häufig eine MINT-Qualifikation. Entsprechende Kapazitäten sollten weiter gestärkt und Programme zur Begleitung und finanziellen Unterstützung der Bildungsteilnehmer aus dem Ausland ausgebaut werden.
  • Attraktive neue Regelungen für Arbeitsplatzsuche schaffen: Für Personen mit MINT- und anderen gesuchten Qualifikationen sollten Visa zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland attraktiver gestaltet werden.

https://www.iwkoeln.de/themen/bildung-und-qualifizierung/mint.html

Ein Rückblick auf die Empfehlungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen zum Thema Energie und Umwelt nach der zweiten Ölkrise

Nach der zweiten Ölkrise 1989/90 hat die Bundesregierung den von ihr berufenen Sachverständigenrat für Umweltfragen gebeten, Empfehlungen für die Energiepolitik unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes zu erarbeiten.

Im Hinblick auf die aktuelle Bewertung der Energiepolitik der vergangenen Jahre mit ihrer Abhängigkeit von Gasimporten als „dämlich“ oder „naiv“, lohnt ein Vergleich der realen Energiepolitik der letzten Jahrzehnte mit den Empfehlungen der Wissenschaftler in ihrem Sondergutachten „Energie und Umwelt“ von 1981.

Man sollte das Gutachten in seiner heutigen Bedeutung nicht überbewerten, Windkraft und Photovoltaik waren noch nicht Stand der Technik und spielten daher auch im Gutachten keine herausgehobene Bedeutung. Aber reizvoll ist der Rückblick schon:

Die als Bundespartei 1980 gegründeten GRÜNEN und die mit ihnen verbundenen NGOs, wie die ebenfalls 1980 gegründete deutsche Sektion von Greenpeace, sowie die mediale Öffentlichkeit haben seither grob skizziert die Ziele verfolgt und durchgesetzt:

  • Ausstieg aus der Nutzung der Kernkraft
  • dafür Behinderung
    • der Endlagerung
    • der Wiederaufarbeitung von Brennelementen
    • und der Entwicklung neuer Reaktor-Konzepte
  • Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Wind und Solar
  • „übergangsweise“ bis spätestens 2038 gesteigerte Nutzung von Erdgas für die Heizung von Gebäuden sowie für die Erzeugung von Strom und Wärme in Kraftwerken,
  • Verbot von „Unkonventionellen Fracking-Vorhaben aus kommerziellem Interesse“ in Deutschland (seit 2017)

Energiesparkonzepte wie vom Land Hessen (Bundesrat, Drucksache 448/13 vom 27.05.13 ) und Zentralem Immobilien-Ausschuss vorgeschlagen – Abschreibung der energetischen Gebäudesanierung so wie bei Denkmalsanierung – fanden im Bundesrat keine Mehrheit und verschwanden 2018 von der Tagesordnung.

Wie lautete nun Analyse und Empfehlungen der Wissenschaftler von 1981?

Der Rat hat die Umweltauswirkungen der verschiedenen Energie-Erzeugungswege angesprochen, wie die ungelöste Entsorgung und Sicherheitsbedenken bei der Kernenergie, Emissionen aus Kohlekraftwerken, etc.

https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/1970-2000/1981_SG_Energie_und_Umwelt.html;jsessionid=19999A1483BEEAEC2173C07B6E5C03C0.intranet241?nn=400356

Als wesentliche Strategie hat der Umweltrat empfohlen,

  • Energie-sparen insbesondere durch Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung, d.h. die Transformation des Kraftwerksparks hin zu Standorten, an denen bei der Stromerzeugung Wärme zur Nutzung in Fernwärmenetzen ausgekoppelt werden sollte
  • Daneben Weiterentwicklung der Kerntechnik zur Lösung der Entsorgung der Brennelemente, für neue Kraftwerkstypen, wie Hochtemperatur Reaktor (HTR)
  • sowie Steigerung der Energie-Effizienz zum Beispiel durch Brennwertkessel für Wohnhäuser, die damals noch im Entwicklungsstadium waren, etc.

Wie gesagt, der Rat von 1981 war nicht für Deutschland im Jahre 2022 gedacht und ist nicht mehr aktuell. Ein Zurück zur friedlichen Nutzung des Kernenergie, wie sie in den 50er Jahren des 19. Jahrhunderts propagiert wurde, ist aktuell in Deutschland nur schwer vorstellbar.

Hätte man aber eine Strategie der Energie-Einsparung und Minderung der Risiken der Kerntechnik durch neue Kraftwerkstypen und die Aufarbeitung gebrauchter Brennstäbe verfolgt, stünden wir heute anders da, wären vor allem weniger abhängig von Gas, ob von Rußland, Quatar, Iran oder US-Fracking.

Primärenergie-Verbrauch und Energie-bedingte Emissionen in Deutschland seit 1980 deutlich gesunken

Trotz der Fokussierung der Energiepolitik auf den Verzicht auf Kernenergie und später Kohle mit der Favorisierung von Erdgas ist fairerweise darauf hinzuweisen, dass die Politik auch die marktwirtschaftlich getriebene Steigerung der Energie-Effizienz unterstützt hat.

So ist der Primärenergieverbrauch in der Bundesrepublik von 1980 bis 1989 stabil (bei 387 Mio t Steinkohleneinheiten – SKE) geblieben, trotz Wachstum des Brutto-Inlandsprodukts (BIP) um rund 50 Prozent (von 788 Mrd € auf 1.200 Mrd €). In der staatlich gelenkten Planwirtschaft der DDR wuchs der Energieverbrauch im gleichen Zeitraum von rd 121 Mio t auf rd 128 Mio t SKE. Quelle: AG Energiebilanzen e.V.

Seit 1990 (nach der Wiedervereinigung) konnte der Primärenergieverbrauch in Deutschland von 508 Mio t SKE auf 416 Mio t SKE gesenkt werden (knapp 20 Prozent), bei gleichzeitigem Wachstum des BIP um rund 270 Prozent (von rund 1.307 Mrd € auf 3.571 Mrd €) sowie der Bevölkerung von 80 auf rd. 83 Mio Einwohner.

Den Rückgang des Primärenergie-Verbrauchs bestätigt auch das Umweltbundesamt (UBA).

Das UBA stellt auch fest, dass damit eine deutliche Verringerung der Energie-bedingten Treibhausgas-Emissionen um etwa 40 Prozent seit 1990 erreicht werden konnten – entgegen der immer wieder verbreiteten Behauptung, Deutschland sei gegen den Klimawandel untätig geblieben.

Ich habe Respekt vor dem verantwortungsvollen Umsteuern von Minister Habeck in den letzten Wochen.  

Aber bei passender Gelegenheit, der Rat feiert seinen 50. Geburtstag im Mai 2022, darf man doch daran erinnern, dass Deutschland besser gefahren wäre, wenn es seinerzeit auf die von der Bundesregierung befragten Wissenschaftler gehört hätte.

Anmerkung: Der Autor war 1980 bis 1983 wissenschaftlicher Mitarbeiter des Sachverständigenrates für Umweltfragen und hat an dem Gutachten „Energie und Umwelt“ mitgewirkt.

Mitglieder des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (Stand März 1981)

Prof. Dr. rer. nat. Hartmut Bick, Bonn                                      Ökologie

(Vorsitzender)

Prof. Dr. jur. Jürgen Salzwedel, Bonn                                      Umweltrecht

(Stellvertretender Vorsitzender)

Prof. Dr. rer. nat. Konrad Buchwald, Hannover                     Naturschutz, Landschaftspflege

Prof. Dr. rer. pol. Karl-Heinrich Hansmeyer, Köln                    Wirtschafts-, Finanzwissenschaft

Prof. Dr. med. Dietrich Henschler, Würzburg                          Toxikologie, Gesundheitsrisiken

Prof. Dr. med., Dr. phil. Gerd Jansen, Essen                           Lärm, Psychophysiologie

Prof. Dr. rer. pol. Paul Klemmer, Bochum                               Landesplanung, Standortfragen

Prof. Dr.-Ing. Albert Kuhlmann, Köln                                       Umwelttechnik                      

Prof. Dr. rer. nat. Rudolf Preußmann, Heidelberg                   Krebsforschung          

Prof. Dr.-Ing. Günther Rincke, Darmstadt                              Wasser

Prof. Dr. jur. Fritz W. Scharpf, Berlin                                         Organisationsfragen der Umweltpolitik

Prof. Dr. phil. Klaus Scholder, Tübingen                                  Allgemeine Umweltfragen

Wohlstand für Alle ist ein Angebot an freie Menschen, die für sich und andere Verantwortung übernehmen.

Heute jährt sich zum 125. Mal der Geburtstag Ludwig Erhards. Im Land verneigt man sich zu Recht in großer Dankbarkeit, in Freiheit und Wohlstand vor einer der wichtigsten Gründungspersönlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland; vor einem Mann, der oft mehr als habilitierter Wissenschaftler und weniger als gelernter Politiker agierte. Damit konnte er sich aber durchsetzen und damit war er erfolgreich. Erhard handelte stets auf der Grundlage von grundsatztreuen und eigenständigen Wertentscheidungen. Das Vertrauen in seine Erfahrungen und Überzeugungen und seine Abneigung gegenüber parteipolitischem Opportunismus haben sein Werk ermöglicht.

Um Erhards Schaffenskraft nachvollziehen zu können, muss man sich mit Person und Idee auf jeweils eigene Weise beschäftigen. Was seine Person, seine Lebensgeschichte und sein Wirken angeht, so ist in seiner Geburtsstadt Fürth mit dem Ludwig-Erhard-Zentrum in den letzten Jahren ein Museum entstanden, das weit über die Region hinaus Beachtung verdient und hoffentlich viele Menschen an den Vater des „Wirtschaftswunders“ erinnert.

Die Auseinandersetzung mit den gesellschaftswissenschaftlichen und ökonomischen Grundlagen dieses „dritten Weges“ zwischen Planwirtschaft und Kapitalismus erfordert zugleich, die Erfolgsgeschichte in Leitlinien für die Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft zu übersetzen. Dieser besonderen Herausforderung stellen wir uns in der Ludwig-Erhard-Stiftung mit ihren bis zu 95 Wissenschaftlern, Politikern, Unternehmern und Publizisten.

Ludwig Erhard glaubte zuallererst an Wert und Würde des Individuums, dessen Recht auf Freiheit und die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen. Daraus erwuchs die dominante Rolle des Verbrauchers als zentrale Instanz. Darauf basiert die Idee des Marktes als einziges System, das Verbraucherbedürfnisse zielgenau befriedigen kann. Dieser Markt funktioniert nur mit dem Recht des Einzelnen auf Eigentum. Es ist wert, daran zu erinnern, dass noch im Jahr 1947 bei der Erarbeitung der Länderverfassungen sich zum Beispiel in Hessen CDU, SPD und Kommunisten auf die Option der Vergesellschaftung der Produktionsmittel verständigten. Hätte Erhard nicht schon 1951 mit dem ersten Wirtschaftsboom alle Gegner zurückdrängen können, wäre das Projekt Freiheit und Wohlstand möglicherweise im Keim erstickt.

Erhard hatte einen klaren Kurs. Sein Vertrauen, dass in rechtlich gut organsierten Märkten die Bildung der Preise und die Verteilung der Güter sowie die Verteilung der Arbeit vom Staat unbeeinflusst sein sollen, war jedoch keineswegs so einflussreich, dass alle ihm folgten. Lange musste er mit der deutschen Großindustrie und sogar Teilen seiner Partei kämpfen, bis es endlich ein angemessenes Gesetz gegen Absprachen und Kartelle in der Wirtschaft gab. Das umlagefinanzierte Rentensystem, mit dem wir heute wachsende Probleme haben, wurde gegen seine Bedenken von Adenauer – mit dem Adenauer zugesprochenen Satz „Kinder bekommen die Leute immer“ – durchgesetzt. Erhard wollte den weltweiten Freihandel, stand aber allen überstaatlichen Organisationen ablehnend gegenüber. Sein Rücktritt als Kanzler wurde in einer kurzfristigen Rezession erzwungen und führte in der Folgezeit zu Staatsverschuldung, einer höheren Staatsquote und immer mehr Eingriffen in die Wirtschaft.

Es ist sicher nicht unfair zu sagen, dass Erhard mit seinem Kurs die Herausforderungen der Mehrheitsbildung in modernen Demokratien unterschätzte. Seine Skepsis gegenüber Interessenverbänden und vor allem seine Zuversicht, dass die Dinge ohne staatliche Vorgaben sich in bester Weise für den Bürger und Verbraucher entwickeln, war und ist nicht mehrheitsfähig. Trotz des Wirtschaftswunders ohne Staatsplanung suchten viele Menschen den Schutz in den Armen des Staates und in der Vertretung durch starke Interessenverbände. Konrad Adenauer verstand das besser als Erhard, und deshalb waren die beiden bei allem gegenseitigem Respekt nie wirklich auf einer Linie.

Es ist wichtig, sich an diese Umstände zu erinnern. Soziale Marktwirtschaft ist keine technische Betriebsanleitung. Sie ist das Ergebnis oft zähen Ringens, sie ist nicht ohne Fehler und Risiken, und sie muss immer neu erfunden werden. Dabei werden in Zeiten von Klimawandel und Digitalisierung ganze Kapitel neu „geschrieben“ werden müssen. Die Soziale Marktwirtschaft von heute muss unter Beweis stellen, dass sie die Fähigkeit zu einer den Planeten schonenden Wirtschaftsweise hat; so ähnlich, wie Erhard das mit dem Ende von Mangelwirtschaft und dem Start des Projektes „Wohlstand für Alle” tat. Das erfordert eine Bereitschaft zum Streit. Ludwig Erhard bevorzugte es, seine Ideen in Reden, Interviews, Diskussionen und Vorlesungen direkt den Menschen zu vermitteln, anstatt im Ministerium am Schreibtisch zu sitzen. Er fragte nicht, ob seine Gedanken populär sind, er machte sie populär. So prägte er das Land.

Es gibt einige einfache Leitsätze, für die die Anhänger Ludwig Erhards immer wieder, auch bei widrigem Zeitgeist, eine Mehrheit suchen werden:

  • Der Verbraucher ist verantwortungsvoll und frei. Er bedarf nicht der ständigen Bevormundung des Staates.
  • Es ist die Aufgabe des Staates, funktionierenden Wettbewerb zu ermöglichen und der Wirtschaft eine gute Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
  • Ein Staat sollte nicht mehr ausgeben, als er einnimmt. Am Schluss zahlt immer der Bürger.
  • Mit klug gesetzten Impulsen an den Markt kann man die Herausforderungen, auch beim Schutz unserer Umwelt und bei der Transformation in die digitale Welt besser bewältigen, als wenn Bürokraten sich an die Planung machen.
  • Wohlstand für Alle ist ein Angebot an freie Menschen, die für sich und andere Verantwortung übernehmen und keine Garantie für eine Verbesserung der Lebensverhältnisse ohne Anstrengung. Die Verantwortlichkeit des Einzelnen bestimmt seine Zukunft.

Heute erweisen wir Ludwig Erhard die Ehre. Wir verstehen sein Erbe als Auftrag, für den wir täglich Mitstreiter suchen.

Quelle: Ludwig-Erhard-Stiftung