für die Menschen in Bonn, Rhein-Sieg-Kreis und die Nachbarn an Rhein, Ahr und Erft

Politik & Verwaltung

Sonderbericht des Bundesrechnungshofs zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung

Sonderbericht des Bundesrechnungshofs zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung

1. Einleitung

Das Gelingen der Energiewende ist eine enorme Herausforderung. Sie zielt auf eine grundlegende Umstellung der Energieversorgung in Deutschland auf erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz ab. Schon im Jahr 2035 soll das Stromsystem weitgehend klimaneutral sein. Die Bundesregierung ist dabei auf eine anhaltende Unterstützung ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen, damit die Transformation erfolgreich ist.

Die Maßnahmen auf dem Weg dahin müssen wirksam sein. Und sie dürfen die Menschen und die Wirtschaft nicht überfordern.

Mit unseren Prüfungen machen wir als Bundesrechnungshof transparent, wo wir, Deutschland, die Bundesregierung stehen und wo Verbesserungen dringend notwendig sind.

Deshalb haben wir uns schon mehrfach zur Energiewende geäußert, zuletzt im Jahr 2021 in einem Sonderbericht zur Frage, wie der Bund die Energiewende steuert. Das Ergebnis war: unzureichend!

Seitdem hat der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine weitere Schwachpunkte und Herausforderungen der deutschen Energieversorgung offenbart. Daraufhin hat die Bundesregierung einen massiven weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien angekündigt. Im Jahr 2030 sollen sie 80 % des Bruttostromverbrauchs decken – mit dem Ziel Klimaneutralität und Verringerung der Importabhängigkeiten bei fossilen Energien.

Diese Entwicklungen und Ziele haben wir zum Anlass genommen, zu prüfen, wie die Bundesregierung die Energiewende umsetzt mit Blick auf die energiepolitischen Vorgaben und Ziele: eine sichere, bezahlbare sowie umweltverträgliche Versorgung mit Strom.

Unser Prüfungsergebnis ist ernüchternd: Die bisherigen Maßnahmen sind ungenügend. Die Bundesregierung ist im Verzug beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze sowie beim Aufbau von Backup-Kapazitäten. Hinzu kommen Wissenslücken über die Umweltwirkungen der Transformation und kein Konzept gegen hohe Strompreise. Zugleich fehlt ihr ein integriertes Monitoring, das alle energiepolitischen Ziele in den Blick nimmt. Die Risiken für die Energiewende und damit für unseren Wohlstand sind groß. Die Bundesregierung sollte unsere Prüfungsfeststellungen nutzen, um die aufgezeigten Defizite zu beseitigen.

Was heißt das im Einzelnen?

Der Bundesregierung sind energiepolitische Ziele vorgegeben: Die Energieversorgung soll sicher, bezahlbar und umweltverträglich sein (§ 1 EnWG). Jedoch ist sie bei keinem dieser drei Ziele auf Kurs: Die sichere Versorgung ist gefährdet, Strom ist teuer und Umweltwirkungen kann die Bundesregierung nicht umfassend bewerten.
So gefährdet die Bundesregierung die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung, den Wirtschaftsstandort Deutschland sowie das Erreichen der Klimaschutzziele.

Denn übergreifend festzuhalten ist: Die Bundesregierung hat kein wirksames Monitoring zur Steuerung der Energiewende.

  • Für die Versorgungssicherheit unterstellt das Monitoring, dass alle ambitionierten Ziele rechtzeitig erreicht werden („Best-case“) – obwohl die tatsächlichen Entwicklungen eine andere Sprache sprechen. Der „Best-case“ ist sehr unwahrscheinlich und wirklichkeitsfremd. Den Zweck des Monitorings hebelt das Bundeswirtschaftsministerium faktisch aus. Damit fehlt ein funktionierendes Frühwarnsystem zur Identifizierung von Handlungsbedarfen.
  • Für Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit fehlen bis heute die Ziel- und Monitoringsysteme, die für eine Bewertung der Energiewende notwendig sind. Mit dem Einstellen des Monitorings „Energie der Zukunft“ hat die Bundesregierung das einzige Instrument ausgesetzt, mit dem sie Wechselwirkungen und Zielkonflikte zwischen den energiepolitischen Zielen erfassen und lösen konnte.

2. Versorgungssicherheit

Die sichere Stromversorgung ist gefährdet, denn die Bundesregierung hinkt ihren Zielen in wesentlichen Bereichen hinterher. Schließlich müssen die Erneuerbaren Energien einen steigenden Strombedarf decken. Dieser soll um 33 % ansteigen auf 750 TWh in 2030 (von 565 TWh in 2021). Am vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030 hält die Bundesregierung fest, den Ausstieg aus der Kernenergie hat sie bereits im April 2023 vollzogen.

Gleichzeitig

  • verzögert sich der Ausbau erneuerbarer Energien. So konnte die Bundesregierung 2023 nur 50 % der geplanten Leistung bei Windenergie an Land vergeben: statt 12,84 GW nur 6,38 GW. Um den Zielpfad zu erreichen, müsste sie im Jahr 2024 nunmehr 16,46 GW vergeben. Das ist nicht realistisch.
  • kann die Bundesregierung ihren Zeitplan für den Zubau gesicherter, steuerbarer Backup-Kraftwerke voraussichtlich nicht einhalten.
  • liegt der Netzausbau sieben Jahre und 6 000 km hinter der Planung zurück.

Auf den Punkt gebracht: Unzureichende Kapazitäten und ein wirklichkeitsfremdes Monitoring gefährden die sichere Versorgung mit Strom.

3. Bezahlbarkeit

Auch die Bezahlbarkeit der Stromversorgung ist gefährdet. Sehr hohe Stromkosten belasten die Unternehmen, also den Wirtschaftsstandort Deutschland, und private Haushalte.

Die Energiewende geht mit massiven Kosten einher, deshalb sind weitere Preissteigerungen absehbar. Allein der Ausbau der Stromnetze erfordert Investitionen von mehr als 460 Mrd. Euro bis 2045. Um den sehr hohen Strompreisen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung diese wiederholt mit staatlichen Mitteln punktuell bezuschusst. Dadurch entsteht ein falsches Bild der tatsächlichen Kosten der Transformation.

Die Bundesregierung muss die Systemkosten der Energiewende klar benennen. Und endlich bestimmen, was sie unter einer bezahlbaren Stromversorgung versteht.

4. Umweltverträglichkeit

Die Bundesregierung kann nicht gewährleisten, dass die Energiewende die Umwelt möglichst wenig belastet. Denn ihr liegen zwar Erkenntnisse zu negativen Umweltwirkungen erneuerbarer Energien vor, wie der Inanspruchnahme von knappen Flächen und Ressourcen oder zur Biodiversität. Zu zahlreichen Umweltwirkungen hat sie aber keine oder nur ungenügende Daten, um die Auswirkungen der Energiewende bewerten zu können.

Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Energiewende die schutzwürdigen Belange der Umwelt ausreichend berücksichtigt. Hierfür muss sie umgehend ein wirksames Ziel- und Monitoringsystem zur Umweltverträglichkeit einführen, um unerwünschte Wirkungen frühzeitig zu erkennen und angemessen nachzusteuern.

5. Fazit

Das Gelingen der Energiewende ist von herausragender Bedeutung für Deutschland. Ihre Ziele sind ambitioniert. In der Umsetzung hinkt Deutschland diesen Zielen aber deutlich hinterher. Bei der Stromversorgung ist die Bundesregierung nicht auf Kurs. Ein Scheitern hätte gravierende Folgen. Schließlich ist der Erfolg der Energiewende zentral für ihre Akzeptanz in der Bevölkerung, für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für das Erreichen der Klimaschutzziele.

Die Bundesregierung muss dringend umsteuern, damit die Transformation erfolgreich ist. Sie sollte unsere Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen nutzen, um die aufgezeigten Defizite zu beseitigen:

  • um Klimaneutralität bei gleichzeitiger sicherer, bezahlbarer und umweltverträglicher Versorgung mit Strom zu erreichen;
  • um das Generationenprojekt Energiewende endlich zielgerecht umzusetzen.

https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024/energiewende/kurzmeldung.html

https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/energiewende-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4

online Petition Fahrradstraßen Rheinbach: Ja! Aber frei für PKW

Das aktuelle Verkehrskonzept der Fahrradstraßen in Rheinbach ist weder bürgerfreundlich noch verkehrsplanerisch sinnvoll. Denn es setzt auf Konkurrenz unter den Verkehrsteilnehmern und basiert auf der Verdrängung des Verkehr in die umliegenden kleineren Nebenstraßen. 


Natürlich sind gesperrte Straßen sicherer, wenn dort keine Autos fahren. Und noch sicherer wäre es ohne Radfahrer, möchte man ironisch anmerken. Doch durch Sperrungen wird das Verkehrsaufkommen nicht reduziert. Und es wurden auch keine alternativen Strecken (oder Optimierungen) für den nun verdrängten PKW-Verkehr geschaffen. Dies erhöht so den Verkehrsdruck auf die umliegenden kleineren Straßen und macht sie für alle Verkehrsteilnehmer erheblich unsicherer.


Einige Beispiele sind die Bereiche Lurheck mit Kindergarten und Schule, sowie entlang stark frequentierter Hauptverkehrsadern wie der Martinsstraße, auf der weiterhin PKWs parken. Dort ist die Unfallgefahr nun deutlich höher als zuvor, insbesondere für Fahrradfahrer und vor allem für fahrradfahrende Schulkinder.


Durch die bestehende Regelung im Lurheck, dass Fahrzeuge des Sankt Josef Gymnasiums entgegen der vorher geltenden Einbahnstraßenregelung ausfahren dürfen, wird das Unfallrisiko deutlich verschärft. Offensichtlich hat niemand bedacht, welche Folgen dies haben würde. 
Wer das Geschehen vor Ort beobachtet, wird sicherlich nicht behaupten, dass Kinder nun sicherer zur Schule gelangen können. Ganz im Gegenteil. Und auf der gesperrten Straße am Stadtpark sieht man selbst am Morgen keine Fahrradfahrer mehr, was darauf hinweist, dass diese Straße tatsächlich sicher ist. Gut gelöst.


Doch eine kleinteilige Diskussion ist gar nicht nötig, da das Konzept grundsätzlich nur die Interessen von Radfahrenden berücksichtigt. Es hat das bisherige Miteinander im Verkehr in Rheinbach völlig missachtet und stattdessen die Konkurrenz der Verkehrsteilnehmer gefördert. Dadurch wurde sogar der Lebensqualität in Rheinbach insgesamt geschadet. Zudem mangelt es an ausreichender Expertise. Und auch der tatsächliche Bedarf wurde überhaupt nicht objektiv ermittelt. Dies zeigt sich nun in der schlechten Annahme der Verkehrsänderungen.
Ressourcenbeschränkte Systeme funktionieren nicht besser durch übermäßige Regulierung, sondern durch Kooperation. Gesetze und Verbote schaffen nicht das, was politische Arbeit erreicht, die auf Überzeugung und Beteiligung abzielt. 


Was der Rat hier beschlossen und umgesetzt hat, stellt das Gegenteil von Kooperation und Bürgerbeteiligung dar. Die Öffentlichkeit wurde bewusst als Gestalter des öffentlichen Raums ausgeschlossen, während die Parteien vor den grundlegenden Forderungen ihrer eigenen Programme einknickten. Der Weg, Einsicht durch Verbote zu erzwingen, erscheint immer wieder verlockend.


Mit dieser Petition fordern wir den Rat der Stadt Rheinbach auf, zur Vernunft zu kommen und seinen politischen Auftrag ernst zu nehmen: die Vermittlung der Bürgerinteressen zum Wohl aller Einwohner von Rheinbach. 

Hören Sie auf, Fahrräder gegen Autos auszuspielen, und erkennen Sie an, dass der Traum von einer “Fahrradstadt Rheinbach” durch die realen Gegebenheiten der Verkehrsinfrastruktur begrenzt wird. Die Realisierung dieses Ziels ist nur durch das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer möglich, einschließlich Fußgänger, die bisher in den Überlegungen gar nicht auftauchen. 


Fahrradstraßen ja! Aber frei für PKW. 

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-frei-befahrbare-fahrradstra%C3%9Fen-miteinander-statt-gegeneinander

Wir sind überzeugt, die Grundbedürfnisse des Menschen gehen über Nahrung, Wohnen und Gesundheit hinaus.

In Bonn sind 24,9 % der Einwohnenden von relativer Kaufkraftarmut betroffen. Um das regionale Preisniveau bereinigt, lebt also fast jeder vierte Einwohner, jede vierte Einwohnerin Bonns unter der Armutsgrenze.[1] Das vorrangige Anliegen der Betroffenen ist es, den Lebensunterhalt für den laufenden Monat für sich selbst und die Familie sicherzustellen.

Eine Folge dieser Lebenslage ist die wachsende Entfremdung von der teilhabenden Gesellschaft, deren Wohn-, Essens-, und Energiekosten und deren Lebenshaltung und dank ihrer Einkünfte oder ihres Vermögens sichergestellt sind. Dieser Teil der Bevölkerung hat die Ressourcen, die eigene Freizeit Interessengeleitet zu gestalten und Kultur und Sportveranstaltungen zu besuchen. Dort erleben die Menschen völlig selbstverständlich gesellschaftliche Teilhabe und erfahren mit jedem Besuch eine Horizonterweiterung. Wer von uns hat es nicht schon erlebt, dass eine Inszenierung, eine Musik oder ein Bild unsere Sicht auf die Welt im Kleinen oder auch im Großen verändert hat?

Gelegenheiten wie diese sollen auch denjenigen, die finanziell stark belastet sind, selbstverständlich eröffnet sein. Die Kulturtafel vermittelt deshalb Tickets für Veranstaltungen an bedürftige Menschen aus Bonn und der Region, die sich den Besuch von Theater, Konzert, Kino, Tanz, Ausstellungen, Karneval- oder Sportevents sonst nicht leisten können. Besagt doch auch Artikel 27 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben“. Wir verschaffen dem Recht die Möglichkeit.

Blick in die Praxis

Die Karten für die Veranstaltungen stellen uns unsere Kulturpartner zur Verfügung. Die Währung in Kultur und Freizeit sind verkaufte Karten. Nicht immer können Plätze besetzt werden. Schön, wenn unsere Partner dann an die Kulturtafel denken. Daraus folgt aber nicht der Wunsch der Kulturtafel-Gründungsmitglieder, dass die Häuser möglichst nicht ausverkauft würden. Im Gegenteil! Grundlage für unser Projekt ist eine gut funktionierende, etablierte Kultur- und Freizeitlandschaft. Deshalb gehören zur Idealvorstellung für die Kulturtafel Bonn ausverkaufte Häuser, Sportstätten und volle Museen, die – obwohl sie ihre Karten an zahlende Kunden geben könnten, – uns regelmäßig kleine Kontingente für die Vermittlung zur Verfügung stellen. Weil sie auch davon überzeugt sind, dass Kultur allen offenstehen sollte.

Gästinnen und Gäste werden uns über die Wohlfahrtsverbände unter den Kulturtafel-Mitgliedern vermittelt, über das Sozialamt und viele andere Organisationen, die mit Menschen zusammenkommen, die sozial benachteiligt sind. Diese werden dann in unserer Datenbank registriert. Zu Beginn weisen sie ihre Bedürftigkeit nach und geben dann an, für welche Art von Veranstaltungen sie sich interessieren. Dann wissen die ehrenamtlichen Kartenvermittler:innen der Kulturtafel, wenn sie Karten für ein Klassik- oder ein Pop-Event zu vermitteln haben, wem sie die Karten anbieten können. In der Vermittlung wirkt eine hohe Dynamik. Wenn ein Kulturpartner für das kommende Wochenende zwanzig Karten für ein Event zur Verfügung stellt, beginnen die Ehrenamtlichen zu telefonieren und versuchen so viele Matches wie möglich zu erreichen. So ist es schon möglich gewesen, in einem Monat 135 Tickets zu vergeben.

Demokratisches Miteinander

Wir sind überzeugt, die Grundbedürfnisse des Menschen gehen über Nahrung, Wohnen und Gesundheit hinaus. Auch den Wunsch nach kulturellem Vergnügen oder Freizeitunterhaltung zu bedienen, ist mehr als nur individuelle Freude zu bereiten (auch wenn das schon Anlass genug wäre, die Arbeit zu tun). Darüber hinaus sind wir überzeugt, dass die Horizonterweiterung durch Kunst- und Kultur, durch soziales Miteinander, durch Sieg und Niederlage im Sport wesentlich dafür sind, dass wir in unserem Denken flexibel bleiben und offen füreinander. Zusammengefasst bedeutet dies nicht weniger als, dass kulturelle Teilhabe die Voraussetzung für ein demokratisches Miteinander ist!

Ab diesem Jahr, vermutlich ab Februar, können Interessierte als Fördermitglieder der Kulturtafel beitreten. Wenn Sie daran interessiert sind, lassen wir Ihnen den Antrag zukommen. Wenn Sie Menschen kennen oder Zugang zu Menschen haben, die als Gast oder Gästin in die Datenbank aufgenommen werden sollten, weisen Sie gerne auf die Kulturtafel Bonn e.V. hin.

www.kulturtafel-bonn.de


[1] Bonn – soziale Probleme auf den zweiten Blick. Sozialbericht zur Lage der Stadt Bonn 2020. Hg. Diakonie und Caritas. https://www.soziales-bonn.de/wp-content/uploads/Sozialbericht_Bonn_Diakonie-und-Caritas_2020_fin.pdf

Andrea Hillebrand

Bereichsleitung, Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising, Diakonisches Werk Bonn und Region

Stellvertretende Vorsitzende, Kulturtafel

Eine nüchterne Berechnung von Grenzkosten und Grenznutzen zeigt: Arbeit lohnt sich selbst für Gutverdiener oft kaum noch – und das liegt nicht nur an

Die Erhöhung des Bürgergelds erregt die Gemüter. Eine nüchterne Berechnung von Grenzkosten und Grenznutzen zeigt: Arbeit lohnt sich selbst für Gutverdiener oft kaum noch – und das liegt nicht nur an großzügigen Transferleistungen.

Das neue Jahr beginnt gut für Bürgergeldempfänger: Um über 12 Prozent werden die Transferzahlungen erhöht – das ist gut doppelt so viel Plus wie für Tarifbeschäftigte (5,6 Prozent im Durchschnitt) und 3,5-mal so viel wie für Rentner (3,5 Prozent). Wer Bürgergeld bezieht, ist so tatsächlich in der Lage, seinen Lebensstandard gegenüber 2023 zu steigern, während die Kaufkraft von Angestellten bei einer Inflation von 6 Prozent laut IfW bestenfalls stagniert und Rentner letztlich deutlich weniger im Geldbeutel haben.

Diese Kluft sorgt für erhebliche Spannungen und hitzige Debatten – umso mehr in einer Haushaltskrise, in der Steuern erhöht und Subventionen gestrichen werden, derweil mehr Steuergelder als geplant in den Sozialetat fließen. Im Zentrum der Debatte steht die Frage, ob das Bürgergeld falsche Anreize setzt und einen unfairen Wettbewerb zur Lohnarbeit schafft.  

Denn 72 Prozent der Bürgergeldempfänger weist die Bundesarbeitsagentur als arbeitsfähig aus. Das sind knapp 4 Millionen – immerhin ein Zwölftel aller Menschen im erwerbsfähigen Alter in Deutschland und laut DIHK genug, um jede unbesetzte Stelle im Land gleich zweimal zu füllen.  

Da die Zahl der arbeitsfähigen, jedoch nicht arbeitenden Empfänger um fast 6 Prozent gestiegen ist, seit vor einem Jahr das Bürgergeld Hartz IV ablöste, lässt sich die Sorge nicht von der Hand weisen, dass dem Arbeitsmarkt durch Fehlanreize Menschen entzogen werden, während sich die Schuldenlast der öffentlichen Haushalte weiter erhöht.

Weg von den Anekdoten und ran an die Daten!

Die Diskussion hierüber wird jedoch meist sehr anekdotisch geführt: Linke malen anklagend das soziale Elend unverschuldet in Notlagen geratener Menschen aus, während Konservative empört Beispiele arbeitsscheuer Absahner präsentieren, die sich gerne fürs Nichtstun alimentieren lassen möchten. Solche Diskurse bringen uns nicht weiter, da garantiert jede Seite für ihr Plädoyer immer passende Vorzeigefälle finden wird.  

Wollen wir diesem Thema ernsthaft auf den Grund gehen, müssen wir eine nüchterne, datengetriebene Betrachtung wählen, die von zwei Grundprämissen ausgeht: einerseits, dass eine Basisabsicherung gegen Hunger, Obdachlosigkeit und soziale Ausgrenzung in einem immer noch wohlhabenden Industrieland selbstverständlich ist und sozialen Frieden sichert. Andererseits, dass Arbeit und Eigeninitiative immer belohnt werden müssen, sofern wir eine Marktwirtschaft bleiben und Wohlstand steigern wollen. 

Entscheidend für die Motivation zu arbeiten sind Grenznutzen und Grenzkosten

Die entscheidende Frage ist: Wie hoch muss dieser Mehrertrag ausfallen? Hier klingt die Debatte aus einer ökonomischen Perspektive bestürzend naiv: Denn gestritten wird immer nur über die Frage, ob man mit Bürgergeld am Ende mehr Geld zur Verwendung hat als mit einer Arbeitsstelle. Solange man unterstellt, dass Bürgergeld für ein Leben am Existenzminimum ausreicht – und der Staat ist qua Bundesverfassungsgerichtsurteil verpflichtet, dies sicherzustellen –, ist eine Betrachtung der absoluten Beträge aber unsinnig, da man eben auch ohne Arbeit nicht unter ein bestimmtes Minimum fallen kann.

Fragen wir uns, ob der Abstand zwischen Löhnen und Bürgergeld ausreichend ist, um zur Erwerbsarbeit zu motivieren, dann müssen wir vielmehr auf den Grenznutzen und die Grenzkosten von Arbeit blicken. Das bedeutet: Was bekomme ich für jede weitere Stunde Arbeit, die ich leiste, mehr, als wenn ich sie nicht leisten würde – und was muss ich dafür tun? Wenn ich zum Beispiel statt 0 Stunden im Monat 133 Stunden im Monat arbeite – die durchschnittliche reale Arbeitszeit eines Vollzeitangestellten – und damit 300 Euro mehr im Portemonnaie habe als mit Bürgergeld, liegt mein Grenznutzen pro Stunde Lohnarbeit bei 2,25 Euro. Da mit der Arbeit jedoch auch Grenzkosten verbunden sind – wie zum Beispiel Arbeitsmaterialien, das Pendeln zur Arbeitsstätte oder das Essen außerhalb –, schmälern diese meine Bilanz weiter. Rein ökonomisch betrachtet gibt es so für mich praktisch keinen Anreiz, zu arbeiten.  

Betrachtet man es aus dieser Warte, wird deutlich, dass das Problem mitnichten nur gering bezahlte Tätigkeiten betrifft, wie oft von der politischen Linken kolportiert wird. Weil zahlreiche weitere Unterstützungsleistungen mit dem Bürgergeld verbunden sind, liegt beispielsweise die reale Kaufkraft einer Familie mit fünf Kindern (drei in Ausbildung, zwei zu Hause) selbst bei einem Jahresbrutto von satten 130.000 Euro um nicht einmal 400 Euro monatlich höher als mit Bürgergeld. Der Fall mag konstruiert wirken – wenn ich auch selbst Vater von fünf Kindern bin –, zeigt jedoch, dass das Grenznutzen-Problem beileibe nicht nur im Niedriglohnsektor existiert, insbesondere für größere Haushalte.

Wie bestimmt man eine angemessene Differenz von Nettolohn zu Bürgergeld?

Wie aber sollte eine Differenz zwischen Grundsicherung und einer Arbeitsstelle ausfallen, damit Arbeit als lohnend gilt? Objektiv lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten: Auf der einen Seite geht mit einem Job natürlich meist mehr Sozialprestige einher, und die erlebte Selbstwirksamkeit stärkt die Lebenszufriedenheit und psychische Gesundheit – Faktoren, die den Grenznutzen von Arbeit erhöhen. Auf der anderen Seite ist körperlicher und psychischer Stress bei der Arbeit eines der größten Gesundheitsrisiken im Land, und weitaus nicht jede Stelle vermittelt Selbstwirksamkeit – was wiederum die Grenzkosten steigert bzw. den Grenznutzen senkt.

Es wäre aber feige und wenig zielführend, sich deswegen vor einer Antwort zu drücken. Daher stelle ich einen Vorschlag in den Raum: Setzen wir doch jene Marke an, die parteiübergreifend als Untergrenze für die Wertschätzung von Arbeit festgelegt wurde – den Mindestlohn von 12,41 Euro brutto pro Stunde. Wenn ein Arbeitgeber Arbeit nicht schlechter entlohnen darf als mit diesem Satz – sollte dann auch ein Arbeitnehmer nicht mindestens diesen Betrag für jede Stunde mehr erhalten, die er arbeitet, als die er nicht arbeitet? Wenn es das Ziel ist, zur Annahme einer Lohnarbeit zu ermutigen und Schwarzarbeit als alternative Quelle jenseits der Grundsicherung einzudämmen, erscheint mir dieses Gedankenexperiment sinnvoll und nachvollziehbar.

Wirklich lohnt sich Arbeit nur noch für Topverdiener

Lassen wir uns doch einmal darauf ein und rechnen. Wählen wir dabei den für das Bürgergeld günstigsten Fall eines kinderlosen Singles. Soll sein Grenznutzen für 133 Stunden geleistete Arbeit (statt 0) in Höhe des Mindestlohnes liegen, so entspricht dies 1455 Euro netto. Hier muss man jedoch noch die Grenzkosten in Abzug bringen: Sofern er nicht mit einem bereits vorhandenen Computer ausschließlich von zu Hause arbeitet, entstehen ihm monatlich 75 Euro Pendelkosten und 70 Euro Mehrkosten für Verpflegung und Arbeitsmittel, sofern man hier die reichlich niedrigen Sätze der Finanzämter verwendet. Die reale Differenz zum Bürgergeld muss damit 1600 Euro netto betragen, damit sich rein rational betrachtet eine Lohnarbeit gegenüber dem Bürgergeld in einer Weise rechnet, die dem Mindestlohn entspricht.

Nehmen wir an, unser Beispielbürger wohnt in einer 40 Quadratmeter großen Einzimmerwohnung in Frankfurt, die exakt im Mietspiegel liegt, so bekäme er monatlich 1643 Euro Bürgergeld als Boden, unter den er im ersten Jahr nicht ohne weiteres fallen kann, während ihm ab dem zweiten Jahr 425 Euro weniger für die Miete überwiesen würden. Damit jede Stunde Erwerbsarbeit ihm demgegenüber mindestens den Mindestlohn einbringt, müsste er folglich 3243 Euro Nettogehalt erzielen, was einem Bruttoeinkommen von 5300 Euro im Monat entspricht. Hiermit zählte er zu den 10 Prozent der Topverdiener in diesem Land.

Das Problem ist der extreme Unterschied zwischen Bruttolohn und Netto-Kaufkraft

Die Betrachtung von Grenznutzen und Grenzkosten zeigt somit deutlich, dass man nicht lange suchen muss, um eklatante Fehlanreize in der derzeitigen Diskrepanz zwischen Lohnarbeit und Bürgergeld aufzudecken. Klipp und klar ausgedrückt erzielt der überwältigende Großteil der Bevölkerung mit seiner Arbeit gegenüber dem Bürgergeld einen Mehrertrag, der – umgerechnet auf die Arbeitszeit und die Kosten der Arbeit – deutlich unter dem Mindestlohn liegt. Das ist das glatte Gegenteil zu dem von Bundeskanzler Scholz versprochenen „Respekt für deine Arbeit“.

Dass dieser Effekt so dramatisch ausfällt, liegt dabei weniger im Bürgergeld-Regelsatz selbst begründet. Vielmehr treffen hier mit gewaltiger Wucht zwei Extreme aufeinander: Auf der einen Seite wurde die Förderung für Bürgergeldempfänger immer weiter über die Basissätze hinaus ausgedehnt – von der kompletten Übernahme jeglicher Wohnungsmiete im ersten Jahr über Heizkosten bis zu den Sozialversicherungen, dem Entfall von Kitagebühren, dem Stellen von Wohnungsausstattung und vielem mehr. Auf der anderen Seite ist die Abgabenlast auf Löhne und Gehälter in Deutschland die höchste der Welt, und die Inflation betrifft gerade arbeitsbezogene Kosten wie Strom, Treibstoff und Außer-Haus-Verpflegung überproportional.

Der extreme Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt und eine arbeitnehmerfeindliche Schlagseite in der ohnehin problematischen Inflation sind dementsprechend mindestens ebenso große Faktoren wie ein großzügig angesetztes und noch großzügiger erhöhtes Bürgergeld, um Arbeit für eine Mehrheit der Menschen ökonomisch unattraktiv zu machen.

Steuern, Sozialabgaben, Inflation: Die Regierung muss Arbeit attraktiver machen

Nachdem das Problem nun ausgemessen ist, müssen wir über eine Lösung sprechen. Selbstverständlich kann diese nicht heißen, das Bürgergeld um 1600 Euro – und damit in unserem Fall auf 0 – zu senken. Ein menschenwürdiges Existenzminimum muss immer von der Gesellschaft gewährleistet werden, außer vielleicht in extremen Fällen von mutwilliger Schädigung des Gemeinwohls. Es ist aber durchaus zumutbar, die zahllosen Zusatzleistungen auf die Probe zu stellen und vor allem wieder deutlich stärker an die aktive Arbeitssuche, die Annahme von Jobangeboten oder die Leistung gemeinnütziger Arbeit zu binden.  

Auf der anderen Seite ist völlig klar, dass der primäre Hebel bei den Steuern und Abgaben liegt: Die Belastung von Erwerbsarbeit muss deutlich auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau sinken, damit sich Arbeit schneller lohnt. Dies erfordert eine deutliche Senkung der Lohnsteuer insbesondere für normale Einkommen und eine fundamentale Reform der Sozialversicherungen, um sie demografiefest und wesentlich effizienter zu machen.  

Diesen Hebel zu bedienen und den Bürgern mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen, ist umso dringlicher, als bei den Bruttogehältern nur moderat Luft nach oben bleibt: Deutschland liegt in Europa bereits auf Platz 5 und an der Spitze der Flächenländer – der Vergleich mit Luxemburg oder der Schweiz ist nicht wirklich fair –, zudem steckt das Land in einer Rezession als Wachstums-Schlusslicht unter allen Industriestaaten der Welt. Nicht zuletzt auch unter diesem Blickwinkel muss eine Regierung, die Anreize für mehr Arbeit schaffen möchte, auch eine weitere Verteuerung von Strom, Treibstoff und Außer-Haus-Verpflegung verhindern, statt sie voranzutreiben.

Die Bürgergelderhöhung ist eher Symptom als Ursache

Alles in allem sind das Bürgergeld und seine großzügige Erhöhung mitten in der Rezession durchaus zu Recht Stein des Anstoßes: Denn für breite Bevölkerungsschichten sinkt der Grenznutzen von Arbeit somit weiter, der Staat kommuniziert einen eklatanten Mangel an Respekt vor Erwerbsarbeit. Es ist durchaus plausibel – wenn auch im Rahmen dieses Artikels sicherlich nicht erwiesen –, dass dies zu einer steigenden Zahl an eigentlich arbeitsfähigen Transferempfängern führt und so den Arbeitskräftemangel ebenso verstärkt wie die Staatsverschuldung.

Doch die Schere ist zu groß, als dass man sie durch Kürzungen oder Regelverschärfungen beim Bürgergeld schließen könnte – auch wenn dies mit Augenmaß ein kleinerer Teil der Lösung sein kann. Das gestiegene und an weniger Auflagen gekoppelte Bürgergeld führt vielmehr ein bereits zuvor bestehendes Problem noch deutlicher vor Augen: die maßlose Abgabenlast auf Arbeit in Deutschland – und eine Politik, die mit Erwerbsarbeit verbundene Kosten überproportional in die Höhe treibt. 

mit freundlicher Genehmigung von Cicero online – dort veröffentlicht am 28. Dezember 2023

https://www.cicero.de/

Jan Schoenmakers www.haseundigel.com

Ein vielfältiges Bildungssystem, das Talente entdeckt und fördert, ist der Schlüssel, um unser Bildungsniveau zu steigern.

Die Diskussion über die Qualität unseres Bildungssystems ist allgegenwärtig. Schnell wird der Finger auf das mehrgliedrige Schulsystem gezeigt, wenn PISA-Ergebnisse enttäuschen insbesondere von Links.

Das Potenzial der Vielfalt

Die Struktur unseres Bildungssystems, mit seinen verschiedenen Abschlüssen und der betrieblichen Ausbildung, hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg zu einer Bildungsmacht aufstieg. Diese Vielfalt, insbesondere die starken mittleren Schulabschlüsse und die Berufsbildung, waren und sind die Grundpfeiler unseres Erfolgs.

Zurück zu Spitzenleistungen

Um an vergangene Erfolge anzuknüpfen, ist es notwendig, neue Talente zu entdecken und zu fördern. Es geht nicht darum, Noten abzuschaffen oder Sitzenbleiben zu eliminieren, sondern darum, Mittelstufenabschlüsse, inklusive Hauptschulen und Realschulen, zu stärken. Es ist von entscheidender Bedeutung, unseren Schülern zu vermitteln, dass Leistung lohnend ist und Freude bereitet.

PISA-Ergebnisse als Weckruf

Die PISA-Ergebnisse sind ein klares Signal: Es bedarf einer Steigerung der Leistung in unseren Bildungseinrichtungen. Die Landesregierung trägt die Verantwortung, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um Schüler bestmöglich zu unterstützen. Wie es auch Farin Urlaub doch sehr treffend sagte: „Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist, wie sie ist. Es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt.“ Dieser Satz sollte insbesondere von unserer Schulministerin ernst genommen werden.

Fazit: Ein neuer Ansatz für den Bildungserfolg

Die Zukunft unserer Bildung liegt in der Anerkennung und Förderung von Leistung in all ihren Facetten. Ein vielfältiges Bildungssystem, das Talente entdeckt und fördert, ist der Schlüssel, um unser Bildungsniveau zu steigern und die Erfolge vergangener Zeiten wieder aufleben zu lassen. Es ist an der Zeit, diesen Weg einzuschlagen und die Schulen zu Orten zu machen, an denen Leistung nicht nur gefordert, sondern auch belohnt wird.

Bei allem Verständnis für Radfahrer muss man sich fragen, wo der Sinn d i e s e r „Fahrradstraßen“ liegt.

Man verliert langsam den Glauben an die Politik, besonders auch an die der Stadt Rheinbach. Bei allem Verständnis für Radfahrer muss man sich fragen, wo der Sinn  d i e s e r  „Fahrradstraßen“ liegt. Es drängen sich eine Reihe von Fragen auf:

  • Als Autofahrer ist es doch selbstverständlich, Rücksicht auf Radfahrer zu nehmen ( hoffentlich auch umgekehrt ). Dies ist nicht nur ein Gebot des Anstands sondern auch der Klugheit, denn bei möglichen Rechtsstreitigkeiten ist der Autofahrer immer der Unterliegende.
  • Die hier verordnete Unterordnung des Autofahrers empfinde ich als diskriminierend. Gerade ältere Personen, die nicht mehr Fahrrad fahren sollten, sind auf ihr Auto angewiesen.
  • Warum ist die Straße „Stadtpark“ eine „Fahrradstraße“ geworden? Vor gar nicht langer Zeit ist neben der Straße für viel Geld ein Fahrradweg gebaut worden.
  • Diese „Fahrradstraßen“ zwingen uns, ausschließlich über die Hauptstraße zu fahren. Wird nicht seit über zwanzig Jahren darüber diskutiert, die Hauptstraße für Fußgänger attraktiver zu machen?
  • Vor ca. einem Jahr wurde die Turmstraße für Hunderttausende Euros umgebaut, mit Pollern gegen die bösen Autoraser. Werden diese Poller nun die zu schnellen E-Bikes ausbremsen?
  • Wir haben die Turmstraße gelegentlich als Zubringer zur Umgehungsstraße genutzt, um die Innenstadt zu schonen. Auch dies hat offenbar keine Bedeutung mehr.
  • Welche Bedeutung haben die riesigen roten Flächen auf den „Fahrradstraßen“? Sollen hier die Radfahrer die Gelegenheit zu einem Plausch mit Kaffee aus Pappbechern bekommen? Und wie teuer ist diese Straßenbemalung geworden? Bezahlen wird dies – natürlich! – der Autofahrer.
  • Der Mörikeweg ist für den Durchgangsverkehr gesperrt und nur für den landwirtschaftlichen Verkehr frei, in west-östlicher Richtung sogar als Einbahnstraße ausgewiesen. Deshalb wird er sehr stark von Radfahrern, Fußgängern, Schülern und Spaziergängern genutzt. Die neuen „Fahrradstraßen“ haben nun dazu geführt, dass diese Verkehrsregel in starkem Maße missachtet wird.


Wie in der Bundespolitik geht es hier um eine „moralisierende“ und „ideologisierende“ Politik, die von immer mehr Menschen nicht verstanden wird. Vernunft und Sachlichkeit sind stattdessen gefragt. So aber werden wir eine Partei stärken, die wir alle nicht wollen.

Zum Hintergrund:

Im Oktober 2023 hat die Stadt Rheinbach die Turmstraße, die Kriegerstraße, Kleine Heeg, die Bachstraße und Stadtpark zu Fahrradstraßen umgestaltet.

Die Fahrradstraßen in Rheinbach sind mit dem Schild “Anlieger frei” unter dem Verkehrszeichen “Fahrradstraße” versehen. Dies verbietet es, die Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugen zu befahren; eine Ausnahme gilt nur für Anwohnende und Besucherverkehr.

Mit Zusatzzeichen kann auf ausgewiesenen Fahrradstraßen auch Krafträdern und Kraftwagen die Benutzung erlaubt werden. Von dieser Option hat die Stadt Rheinbach bisher keinen Gebrauch gemacht. Darüber wird derzeit in Rheinbach diskutiert.

https://www.rheinbach.de/cms121a/wohnen_arbeiten/umwelt/fahrradstrassen/index.shtml

Vorstände der CDU Senioren Union Ahrweiler und Bad Godesberg treffen sich am 9.November vor Ort

Die Flutkatastrophe an der Ahr liegt über zwei Jahre zurück und wirkt nach. Die öffentliche Aufmerksamkeit aber lässt nach – auch überlagert durch die ansteigenden internationalen Konflikte. Was aber unvermindert bleibt, ist die gigantische Wiederaufbauleistung, die eigentlich erst in den Anfängen steckt und noch zehn Jahre vor sich hat. Von einer Normalität ist man an der Ahr noch weit entfernt und braucht weiterhin die Solidarität u.a. der Nachbarregionen.

Um sich ein Bild von der Lage zu machen und das Bewusstsein von den Erfordernissen an der Ahr wachzuhalten, nahm Nikolaus Kircher als Vorsitzender der Senioren Union Bad Godesberg Kontakt mit seinem Kollegen Wolfgang Heinen in Ahrweiler auf. Ergebnis war ein Halbtagestreffen beider Vorstände am 9. November in Ahrweiler. Die Godesberger Gruppe reiste mit der Ahrbahn an, die bereits wieder bis Walporzheim fährt.

Bei der Ortsführung durch Ahrweiler wurden bei den Gastgebern die Erinnerungen wach an die Flutnacht, die Wasserstände in der Stadt, danach die Müllberge auf den Park-und Sportplätzen und vor allem der Verlust von Freunden und Nachbarn. Noch immer sind Erdgeschossräume nicht bewohnbar, die romanische Kirche nicht nutzbar wegen der Feuchtigkeit in den Mauern. Dankbar erinnert man sich aber auch der Welle von Hilfsbereitschaft, der spontan organisierten Nachbarschaftshilfe und der vielen Helfer, die von Mosel, Eifel bis zum Münsterland herbeiströmten.

Bei einem gemeinsamen Mittagessen im Hotel „Stern“ wurden die Eindrücke vertieft, danach wurde  in einer gemeinsamen Besprechung  die komplexe Situation erörtert.

Die wirtschaftliche Erholung kommt nur langsam voran. Das Ahrtal hat wenig Industrie, die z.T. sogar abwandert. Das  Handwerk ist gut aufgestellt, ein Problem stellt der für die Region  so wichtige Tourismus dar. Die großen Hotels sind noch geschlossen, die kleineren in der  allmählichen Wiedereröffnung, dabei sind gerade Übernachtungen für die Einkünfte wichtig. Die  Weinwirtschaft verliert 10% der Fläche, da die Flächen in Flußnähe nicht wieder bestockt werden dürfen.

Der Wiederaufbau leidet auch unter einer schwerfälligen Bürokratie: Maßnahmen zu Kanalerneuerung, Schulneubau (Klassen immer noch in Containern), Kindergärten, Brücken erfolgen nach normalem Baurecht, während die Deutsche Bahn zügig mit Sonderstatus baut. Die Auszahlung der Versicherungen hat Fahrt aufgenommen..

Für die großen Lösungen, d.h. Hochwasserschutz, geht man von einem Zeithorizont von etwa 10 Jahren aus. Es werden viele Konzepte erörtert, aber es ist noch nichts umgesetzt worden.

Was jetzt gebraucht wird, ist gelebte Solidarität und Ermutigung, die einfach darin bestehen kann, die Ahr zu besuchen, über Nacht zu bleiben, in den Gastwirtschaften einzukehren und bei den Winzern einzukaufen. Besucher beleben die Wirtschaft und geben das Gefühl, dass die Menschen an der Ahr nicht alleine gelassen sind. Für die CDU Senioren Union haben wir im nächsten Frühjahr schon eine Fahrt an die Ahr mit einer großen Besuchergruppe geplant.

Die Enquetekommission „Chancengleichheit in der Bildung“ will herausfinden, wie das Leben von Schülerinnen und Schülern künftig aussieht und welches Wissen ihnen vermittelt werden muss.

Kinder und Jugendliche sind nicht nur die Adressaten der neuen Enquete-Kommission, sie sind auch ihre Sinngeber. Für sie gestalten wir nachhaltige Effekte in der Bildungspolitik von NRW. Im Landtag Düsseldorf gibt es seit kurzer Zeit die Enquetekommission „Chancengleichheit in der Bildung“ und ich bin das erste Mal Mitglied in diesem Sondergremium. Bei unserem Thema möchten wir gemeinsam mit allen Fraktionen herausfinden, wie das Leben von Schülerinnen und Schülern in der Zukunft aussieht und welches Wissen ihnen vermittelt werden muss. Um hier auch Kinder und Jugendliche mit einzubeziehen, und uns ein Bild von realen Bedingungen zu machen, bleiben wir nicht nur in unserem Besprechungsraum im Landtag, sondern gehen auch raus und besuchen Schulen aller Art.

Chancengleichheit als Zielpunkt der Enquete verrät uns schon die Annahme über die Ausgangslage, in der wir uns im Schulsystem derzeit befinden. Statt direkt aber von sozialer Ungleichheit auszugehen, muss man eigentlich das Ganze sehen. Marode Schulbauten, massive Lernrückstände und fehlende digitale Ausstattung bieten kein Zentrum für einfache Erklärungen. Große Fragen erfordern große Antworten. Kaum ein anderes Bundesland ist so wie Nordrhein-Westfalen von städtischen Ballungszentren einerseits und weiten ländlichen Gebieten andererseits geprägt. Eine vielfältige Schullandschaft ist daher umso wichtiger, um den besonderen Bedingungen vor Ort und dem individuellen Förderbedarf von Kindern gerecht zu werden. Jedes Kind hat das Recht auf beste Bildungschancen. Bildung ist Kinderrecht und Bürgerrecht. Ein einheitliches Rezept für alle geht am unterschiedlichen Bedarf der Schulen und ihrer Schülerschaft vorbei. Meine Aufgabe als Politikerin ist es daher, die komplexe Dynamik frühzeitig zu erkennen und Lösungen für Folgeprobleme zu steuern.

Große Fragen – große Antworten

Was mich aktuell am meisten umtreibt: die Lehrerflucht aus dem Bildungssystem. In NRW steigen die Zahlen dramatisch an. Gleichzeitig schießen die Geburtenraten in die Höhe, Zustrom in die Schulklassen durch Migration kommt hinzu. Lehrerinnen und Lehrer haben mit sogenannter Superdiversität in den Klassen viel zu tun. Im letzten Jahr haben 800 Lehrkräfte (von 200.000) gekündigt. Unter den 800 waren auch fast 300 verbeamtete Lehrkräfte. Nicht einmal der sichere Beamtenstatus hält die Fachkräfte mehr im Bildungssystem. Die Landesregierung hat nicht nur keine Antwort darauf, sie fragt auch nicht nach den Kündigungsgründen. Schule als eine lernende Organisation stelle ich mir auch als attraktiven Arbeitgeber anders vor. In der freien Wirtschaft wird diese Frage nach der Kündigungsursache auch gestellt, um besser zu werden – allein schon wegen des immer stärker werdenden Kampf um jede Fachkraft. Kaum ein anderes Land im europäischen Vergleich zahlt Lehrerinnen und Lehrern so viel Gehalt. Dennoch greift eine stabile Mitarbeiterbindung nicht. Etliche Schulleiterstellen an Grundschulen bleiben sogar unbesetzt. Wie kommt das und wie können wir mit guter Bildungspolitik gegensteuern?

Große Fragen erfordern nicht nur große Antworten, NRW braucht konkrete Vorschläge. Deshalb stelle ich gerade für die Grundschulen in NRW fünf zentrale Fragen zur Verbesserung der Bildungschancen, die ich in der Enquete neben weiteren Herausforderungen zukünftig verfolge:

  1.   Warum gibt es nicht schon längst mehr Praxiseinbindung im Studium? Wir Freie Demokraten fordern bereits im Bachelor ein Praxissemester. So können sich Studierende früh in der praktischen Welt erproben und herausfinden, ob der Lehrerberuf wirklich ihr Traumjob ist. Heute kommt der „Praxisschock“ erst spät, aber umso deutlicher!
  2.  Warum wird nicht über eine angemessene Bezahlung schon in dieser Praxisphase nachgedacht? Wir Freie Demokraten fordern eine Wertschätzung, die den jungen Nachwuchs willkommen heißt und zum Bleiben motiviert. Das Praxissemester darf Studierende nicht in eine prekäre Lage bringen. Studierende, die sich für diesen wichtigen Beruf in unserer Gesellschaft entscheiden, verdienen auch eine finanzielle Wertschätzung. Kinder und Jugendliche werden es uns danken, wenn sie auf motivierte Lehrer in ihren Klassen treffen.
  3.  Warum werden die Inhalte der Lehrerausbildung nicht einmal überprüft? Wir Freie Demokraten fordern eine pragmatische Entscheidung darüber, ob diejenigen, die Mathematik in der Grundschule unterrichten möchten, unbedingt auch höhere Mathematik zusammen mit Studierenden des Gymnasiallehramts absolvieren müssen. Natürlich müssen die Fachkenntnisse von Lehrern über den zu vermittelnden Stoff hinausgehen. Aber Kenntnisse in höherer Mathematik führen nicht zwangsläufig zu höheren pädagogische Fähigkeiten, um mit Kindern umgehen zu können.
  4.   Warum gibt es keine duale, praxisorientierte Ausbildung von Lehrkräften? Wir Freie Demokraten fordern ein berufsintegriertes Studium. Andere Bundesländer haben schon gezeigt, dass sie sich mutig für neue Konzepte in der Lehrerbildung entschieden haben.
  5.   Warum bleiben Klassen leer, statt hoch qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland im Bildungssystem zu integrieren? Wir Freie Demokraten fordern eine schnelle, unbürokratische Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und eine Senkung der Sprachanforderungen an Lehrkräfte auf B2, damit der Unterrichtsausfall pragmatisch im Sinne der Kinder gestoppt wird.

Mit den besten Ideen zu den besten Bildungschancen

Konkrete Antworten und einen Konsens, der die besten Bildungschancen für Kinder und Jugendliche in NRW schafft, erhoffe ich mir gemeinsam mit den Sachverständigen. Wir Freie Demokraten haben beispielsweise Sonja Köpke von Teach First Deutschland für den Blick von außen benannt. Die Enquetekommission läuft über eine Legislaturperiode, etwa zwei bis vier Jahre. Am Ende wird dann ein ausführlicher Bericht mit den gewonnenen Erkenntnissen und Schlussfolgerungen erstellt. Ich bin gespannt, mit welchen Ideen für die Zukunft wir in der Enquete starten. Nur mit Mut für Neues können wir wunderbare Lehrerinnen und Lehrer für die besten Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen in NRW gewinnen.

              Kinder und Jugendliche sollen nach unserer Arbeit der Enquete-Kommission von weiteren Maßnahmen profitieren. Eine zukunftsorientierte Bildung steht für eine verantwortungsvolle Begleitung (gerade sozial benachteiligter) Kinder und Jugendlicher. Die soziale Herkunft darf nicht über den Bildungsweg in unserem Land entscheiden. Deshalb haben wir Freie Demokraten in der vergangenen Legislaturperiode die Talentschulen in NRW entwickelt, um gezielt dort zu unterstützen, wo es am meisten nötig ist. Genau diese Idee der besten Aufstiegschancen wurde zum Vorbild im Bund. Im Startchancen-Programm unserer Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger erhalten Schulen beispielsweise ein Chancen-Budget, um in der Schulgemeinschaft, d.h. Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern, gemeinsam neue Wege zu gehen. Ich wünsche mir, dass Kinder und Jugendliche mit Freude an ihren Lernorten in NRW erleben, dass sich ihr Einsatz lohnt, für ein eigenverantwortliches Leben zu lernen. Nur so können sie ihre Persönlichkeit entfalten und unsere Gesellschaft mitgestalten. Wenn ich also auf Chancengleichheit schaue, dann als Selbstverwirklichungschancen für Kinder und Jugendliche in unserem Land. Langfristig sichern wir so den Wohlstand der Einzelnen und in unserer Gesellschaft. Das ist der Anspruch an meine politische Arbeit in der Enquete-Kommission, Lösungen mit Modellcharakter für eine liberale Bildungspolitik zu entwickeln.

https://fdp.fraktion.nrw/

https://fdp.fraktion.nrw/person/franziska-mueller-rech


Einladung zur Preisverleihung am 19. November, 17.00 Uhr in Bonn

„Alles, was man schenkt, bleibt – alles, was man für sich behält, stirbt!“ – Gidon Kremer in Deutschlandfunk Kultur am 24.05.2021

Der von Andreas Loesch und mir initiierte

Internationale Beethovenpreis für Menschenrechte, Frieden, Freiheit, Armutsbekämpfung und Diversität

wird zum neunten Mal vergeben. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Er wird wieder von der bundesweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Solidaris gesponsert. Die Preistrophäe „Evolute“ in Alabaster gestaltet ein weiteres Mal der Künstler Dirk Wilhelm.

Die Verleihung findet am

Sonntag, den 19. November 2023, um 17.00 Uhr

in der Aula des Tannenbusch-Gymnasium in Bonn

Hirschbergerstraße 3, 53119 Bonn

statt. In einem Festkonzert treten neben dem Preisträger viele weitere Künstlerinnen und Künstler auf, darunter der

Cellist Mischa Maisky,

Klaus von Wrochem – bekannt als der Protestsänger Klaus der Geiger,

Jazzpianist Marcus Schinkel mit dem Sänger Johannes Kuchta,

die Komponistin/Sängerin Cymin Samawatie und

SchülerInnen des Tannenbusch-Gymnasium.

Die Laudatio hält der Musikwissenschaftler und Journalist Wolfgang Sandner,

die Moderation übernimmt Anastassia Boutsko (Deutsche Welle).

„Mir ist es wichtig, für die Gerechtigkeit zu sorgen.“

Gidon Kremer wurde 1947 in Lettland geboren – in eine deutsch-schwedisch-lettisch-jüdischen Geigerdynastie. Mit seiner ungewöhnlich kompromisslosen künstlerischen Grundhaltung gilt Gidon Kremer weltweit als einer der originellsten und überzeugendsten Künstler seiner Generation. Unter den großen Geigern unserer Zeit ist er nicht nur einer der bekanntesten und gefragtesten, sondern mit Sicherheit einer der unkonventionellsten und bezwingendsten Künstlerpersönlichkeiten.

„Ein Mensch, der sich einsetzt“

Dauerhaft und seit Jahrzehnten setzt sich Gidon Kremer mit Konzerten und seinen Äußerungen gegen politische Missstände ein, für Menschen, die ungerecht behandelt werden, für Opfer von Kriegen und für die Förderung junger Musikerinnen und Musiker. Beispielhaft seien als Auswahl genannt: zahlreiche Konzerte für die Ukraine (wie z.B. am 22.3.22 im Wiener Musikverein, am 2.04.22 mit Evgeny Kissin in der Düsseldorfer Tonhalle, am 11.05.22 in Ljubljana), ein Konzert in Moskau für die Kriegsopfer im Tschetschenien-Krieg, das Konzert „To Russia with Love“ 2013 in der Berliner Philharmonie mit Daniel Barenboim, Martha Argerich u.a. in Erinnerung an die Ermordung der russischen Journalistin und Menschenrechtlerin Anna Politkowskaja in 2006, seine künstlerische Zusammenarbeit mit dem in Russland verfolgten Regisseur Kirill Semjonowitsch Serebrennikow (z.B. in Frankfurt in September 2019), ein Konzert für Andrei Sakharov am 21.05.2023 in der New Yorker Carnegie Hall.

Die von ihm gegründete Gidon-Kremer-Stiftung fördert nicht nur junge Musiktalente durch Instrumentenleihgaben, Stipendien und die Vermittlung von Auftrittsmöglichkeiten, sondern unterstützt das von ihm 1997 gegründete Kammerorchester Kremerata Baltica darin, die klassische und zeitgenössische Musiktradition in alle Teile der Welt zu tragen und zu vermitteln, insbesondere durch Kinder- und Jugendkonzerte, Konzerte für sozial benachteiligte Menschen und Konzerte in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Bescheiden sagte Gidon Kremer in einem Interview in Deutschlandfunk Kultur (24. Mai 2021): „Ich versuche, meine selbständigen Urteile ab und zu zu vertonen, ob mit der Geige oder mit Worten, ob mit einem Brief oder einer Geste – mir ist es wichtig, für die Gerechtigkeit zu sorgen.“

Sein Repertoire reicht von bekannten klassischen Kompositionen bis zu modernen Werken führender Komponisten des 20. und 21. Jahrhunderts. 1970  gewann er den Tschaikowsky-Wettbewerb, 1975 debütierte er in Deutschland. In dieser Zeit hatte Kremer sich bereits als erster sowjetischer Künstler das Recht erstritten, im Westen zu leben, ohne ausgebürgert zu werden – gewährt wurde es ihm paradoxerweise um den Preis eines Auftrittsverbots in der Sowjetunion. Er engagiert sich aber insbesondere für das Schaffen russischer und osteuropäischer Komponisten und hat im Laufe seiner Karriere viele wichtige neue Werke aufgeführt. Kremer hat die zeitgenössischen Komponisten und die Neue Musik im Violinfach ohne jeden Zweifel intensiver und nachhaltiger gefördert als jeder andere international erfolgreiche Solist. Kremer hat bereits mehr als 200 Alben aufgenommen; viele erhielten für ihre bemerkenswert tiefgründigen Interpretationen bedeutende internationale Preise. Die lange Liste seiner Auszeichnungen umfasst unter anderem den Ernst von Siemens Musikpreis, das Große Bundesverdienstkreuz, den Moskauer Triumph-Preis, den UNESCO-Musikpreis und den Preis Una vita nella musica – Artur Rubinstein. 2016 wurde Gidon Kremer zudem ein Praemium Imperiale verliehen, der allgemein als Nobelpreis der Musik gilt. Er gründete das Kammerorchester Kremerata Baltica zur Förderung herausragender Nachwuchsmusiker aus dem Baltikum. Das Ensemble unternimmt regelmäßig Konzertreisen und hat bereits fast 30 Alben.

„Man kann zwar mit den Tönen die Gewehre nicht stoppen aber man kann mindestens die Welt darauf aufmerksam machen, dass Musik oder Obertöne uns mehr bringen als der Knall von Bomben. Politische Gewalttaten sind etwas, was mich in der gesamten Welt abstößt und ich empfinde es als eine Notwendigkeit, darauf aufmerksam zu machen, dass jeder einen kleinen persönlichen Einsatz leisten sollte, damit dieser Wahnsinn aufhört.“ (Planet Interview 14. Mai 2000)

Für sein nachhaltiges Eintreten für Menschenrechte, Frieden, Freiheit, Armutsbekämpfung und Diversität erhält Gidon Kremer den 9. Beethovenpreis 2023.

Der Internationale Beethovenpreis für Menschenrechte, Frieden, Freiheit, Armutsbekämpfung und Diversität wird getragen von der Beethoven Academy. Er wurde ins Leben gerufen vom Intendanten der Beethoven Academy Torsten Schreiber, sowie vom Präsidenten des Kuratoriums des Festivals Junger Künstler Bayreuth, Andreas Loesch, der ebenfalls Gesellschafter der Academy ist. Weitere Gesellschafterin der Beethoven Academy ist die Pianistin Martha Argerich. 

Der Beethovenpreis wird von der bundesweit tätigen Solidaris-Unternehmensgruppe als Hauptsponsor unterstützt.

Die Solidaris blickt auf eine 90-jährige erfolgreiche Unternehmensgeschichte und steht für ganzheitliche Prüfung und Beratung von gemeinnützigen Trägern und Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sowie der Freien Wohlfahrtspflege. Die Solidaris teilt die Werteorientierung ihrer Mandanten, die
den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Dabei geht es vor allem um die Verbindung von ethischer Verpflichtung und wirtschaftlichem Erfolg. Dies erfordert eine ganzheitliche Beratung. Als führende Prüfungs- und Beratungsgesellschaft in Deutschland und Marktführer in der Prüfung und Beratung von Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft bietet Solidaris an zehn Standorten zukunftsweisende Expertisen zu allen wirtschaftlichen und rechtlichen Belangen gemeinnütziger Organisationen unterschiedlicher Größe und Rechtsform.

Tannenbusch-Gymnasium – Schule mit klarem Profil

Das Tannenbusch-Gymnasium ist ein städtisches, dreizügiges Gymnasium mit drei Profilklassen (A-Klasse / Sportzweig / Musikzweig), das seinen derzeit 750 Schülerinnen und Schülern vielfältige Bildungsprofile und eine individuelle Schwerpunktsetzung für eine erfolgreiche Schullaufbahn ermöglicht. Der Musikzweig des Tannenbusch-Gymnasiums existiert seit 1995 und ist in der Bonner Schullandschaft einzigartig. Damit nimmt die Schule  am Schulversuch Musikprofil NRW teil. Musikinteressierte Kinder erleben im Klassenorchester und in unterschiedlichen Chorformationen, beim Workshop Musik-Bewegung-Tanz und in verschiedenen Instrumental-Ensembles die Vielfalt des Musikzweigs. Neben dem vertieften Musikunterricht erlernen die Schülerinnen und Schüler ein Instrument bei der Musikschule der Stadt Bonn als Kooperationspartner des Tannenbusch-Gymnasiums oder einem Privatlehrer. Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 9 und 10 Musik als Wahlpflichtbereich II belegen und ihre musikalischen Kompetenzen auch dort erweitern. Es finden zahlreiche Konzerte, regelmäßige Probenfahrten und Wettbewerbe statt. Besonders talentierte Schülerinnen und Schüler erhalten jährlich beim schulinternen Musikwettbewerb Tabu Open die Gelegenheit, ihre instrumentalen und vokalen Fähigkeiten zu präsentieren.  Mit sechs voll ausgebildeten hauptamtlich tätigen Musiklehrkräften ist der Zweig personell gut ausgestattet. Die Ensembles werden in Teams geleitet, sodass eine intensive musikalische Betreuung zum Beispiel in Stimmproben stattfinden kann.

Beethoven Academy – für Menschenrechte, Frieden, Freiheit, Armutsbekämpfung und Diversität

Die Beethoven Academy wurde am 13. März 2016 gegründet. Sie hat die Leitlinien Menschenrechte, Frieden, Freiheit, Armutsbekämpfung und Diversität. Im Kontext dieser Leitlinien organisiert sie Kulturprojekte. Neben der alljährlichen Preisverleihung sind dies a) das Programm MUTE (Musik und Teilhabe) mit Konzerten am Krankenbett, für mobilitäts- und mental eingeschränkte Menschen und anderen Gruppen, denen der Zugang zu Musik erschwert ist b) Veranstaltungen im Format LET’S TALK BEETHOVEN, die musikalische Darbietungen aus verschiedenen Genres mit Lectures entlang der Leitlinien der Academy verbindet und c) Kulturprojekte in Krisengebieten.

Weitere Unterstützer und Kooperationspartner sind zahlreiche Kulturgesellschaften aus der Region Bonn: Colloquium Humanum Bonn e.V., Johannes-Wasmuth-Gesellschaft e.V., Kulturring Bad Honnef e.V., Richard-Wagner-Verband Bonn/Siegburg e.V., ArtDialog e.V. Forte Club; und andere.

Der Erlös des Abends wird für die Projekte der Beethoven Academy verwendet.

www.beethovenacademy.org

 

Tickets:

28 Euro (ermäßigt 18 Euro) + Gebühr bei den Vorverkaufsstellen von Bonnticket – Tel 0228 50 20 10

https://www.koelnticket.de/event/benefizkonzert-der-beethoven-academy-beethovenpreis-an-gidon-kremer-aula-des-tannenbusch-gymnasium-17697009/https://www.koelnticket.de/event/benefizkonzert-der-beethoven-academy-beethovenpreis-an-gidon-kremer-aula-des-tannenbusch-gymnasium-17697009/