für die Menschen in Bonn, Rhein-Sieg-Kreis und die Nachbarn an Rhein, Ahr und Erft

Bauen und Verkehr

Sowohl Ausbau der A 565 als auch Rheinspange sind als „Kompromiss“ für die Region im Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen und sollten zeitnah umgesetzt werden.

Es vergeht kaum ein Tag ohne Meldungen über Verkehrsstaus und marode Verkehrsinfrastruktur in NRW, die den Ballungsraum Köln/Bonn hart treffen. Viel zu lang haben die Straßenbauverwaltungen des Bundes und des Landes NRW mit der Sanierung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur in der Region gewartet. Hinzu kommt ein Planungsrecht, dass schnelle Entscheidungen verhindert und die Verzögerung von Infrastrukturprojekten leicht macht.

Alle Parteien tragen den notwendigen Ausbau des ÖPNV und des Fahrradverkehrs wie ein Mantra vor sich her und geloben die Verkehrswende. Dabei kommt der angekündigte Ausbau des ÖPNV in der Region Köln/Bonn nur schleppend voran. Die bekannt gewordenen Planungsfehler der rechtsrheinischen S 13 sind dafür nur ein Beispiel und werden auf mittlere Sicht betrachtet die direkte Anbindung der Linie zum Flughafen Köln/Bonn verhindern. Hinzu kommen die Schwierigkeiten, den Fernverkehr am Kölner Eisenbahnknoten zu beschleunigen und eine gute Anbindung von Bonn zu gewährleisten. Rechtsrheinisch sieht es nicht besser aus. Die Elektrifizierung der S 23 lässt schon lange auf sich warten, die Durchbindung der Linie vom Bonner Westen in den Bonner Süden und ins Ahrtal bleibt wegen des fehlenden freien Gleises am Bonner Hauptbahnhof ein Hoffnungsschimmer der Verkehrsplaner.

Angesichts weiter steigender Zulassungszahlen für Kfz und deprimierender Mitteilungen über den Zustand des ÖPNV sind und bleiben deshalb die Sanierung und der Ausbau eines belastbaren Autobahn- und Straßennetzes unverzichtbar.

Die dagegen vorgebrachte Auffassung, dass der Ausbau dringend benötigter Straßenverkehrsinfrastruktur weiteren Verkehr „anziehen“ würde und damit umwelt- und verkehrspolitisch unsinnig sei, ist absurd. Der Verkehr ist schon da! Aufgabe einer vorausschauenden Verkehrspolitik ist es vielmehr, den vorhandenen Verkehr in einem tragfähigen und belastbaren Netz richtig zu verteilen.

Anstatt das Auto und die individuelle Mobilität weiter zu verteufeln und damit der volkswirtschaftlich höchst relevanten Automobilindustrie zu schaden, sollten aus Gründen des Klimaschutzes und der notwendigen Verringerung von CO2 Emissionen noch mehr Anstrengungen auf den Ausbau alternativer, umweltgerechter Antriebsformen, wie der E-Mobilität, gelegt werden.

Die Mitteilung der Autobahn GmbH, dass die Sanierung und der Ausbau der A 565, insbesondere der Neubau der Brücke des heutigen „Tausendfüßlers“ in Bonn-Endenich, erst 2025 beginnen soll, ist daher für alle Pendler und diejenigen, die angesichts der mäßigen ÖPNV Verbindungen weiter auf das Kfz angewiesen sein werden, besorgniserregend.

Das Schlimmste, was passieren könne, sei eine Vollsperrung oder nur teilweise Befahrbarkeit des maroden Brückenbauwerks, so die Autobahn GmbH. Bautechnisch sei die Brücke Tausendfüßler schon ab 2022 nur noch eingeschränkt, insbesondere für den Schwerlastverkehr, nutzbar.

Nicht auszudenken, welche Staus und Umweltbelastungen  eine über einen längeren Zeitraum eingerichtete lediglich 1- oder 2-spurige Befahrbarkeit des Tausendfüßlers mit Ampelbetrieb für die direkten Anwohner/innen und für die ganze Region bewirken würde.

In Kenntnis dieser Umstände und ihrer dramatischen Folgen für die Mobilität und die Stausituation in Bonn und möglichen Umleitungsverkehren durch die Bonner Innenstadt plädiert die Bonner Oberbürgermeisterin,  Katja Dörner, trotzdem in ihrer Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren für eine „umfassende“ Überarbeitung des Planwerks für die Sanierung des Tausendfüßlers. 

Dabei ist das  von ihr erklärte Ziel, eine Fahrradspur mit der Sanierung und dem 6-spurigen Ausbau der A 565 zu verbinden, um in Ost-West Richtung eine schnelle Verbindungslinie für den Fahrradverkehr zu ziehen, nicht von vornherein von der Hand zu weisen. Vorstellbar wäre zum Beispiel die Fahrradspur getrennt von Autoverkehr unter die Brücke und die weitere Fahrbahn zu hängen.

Alle in diese Richtung geäußerten Ideen sind zwar zur Förderung des Fahrradverkehrs ehrenwert, kommen aber leider zu spät und können wegen des planerischen Fortschritts des komplexen Straßen- und Brückenprojektes nicht einfach „mal so“ ohne jahrelange Neuplanung mit Beteiligung der Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Die unausgegorene und naive Vorstellung, eine Fahrradspur könne einfach auf dem Seitenstreifen neben dem Autoverkehr geführt werden, ist wegen der Unfallgefahr mehr als fraglich und wird sich hoffentlich nicht weiter festsetzen.

Das heißt aber nicht, dass alle Einwendungen im Planfeststellungsverfahren, die jetzt im sogenannten 1. Deckblattverfahren von der Bezirksregierung Köln bearbeitet werden, nicht im laufenden Prozess angemessen berücksichtigt werden könnten. Wichtige Maßnahmen zur Verringerung der Lärmemissionen können auch begleitend zur Sanierung durchgeführt und umgesetzt werden.

Hierzu zählen Maßnahmen zur  Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem gesamten Streckenabschnitt der A 565 auf Bonner Gebiet sowie wirksame Lärmschutzwände. Da gibt es im Bestand einiges zu verbessern. Auf dem Streckenabschnitt Endenich – Röttgen entsprechen die Lärmschutzwände überwiegend nicht dem Stand der Technik oder fehlen gänzlich.

Unverständlich ist es für die Anwohner/innen und den Ortspolitiker auch, warum die Straßenverwaltung zum Schutz der Bevölkerung  nicht durchgehend eine Tempobeschränkung auf 80 km/ verfügt, um die Lärmemissionen erheblich zu reduzieren. Die ernüchternde Perspektive der Autobahn GmbH zu diesen Verbesserungsvorschlägen lautet dagegen, dass erst in den 2030 Jahren mit Veränderungen gerechnet werden könne.

Die dringend notwendige Sanierung des Brückenbauwerks darf aber trotz allem nicht weiter verzögert werden.

Wegen ihrer hohen Bedeutung als Wirtschaftsstandort und als Transitstrecke für den Waren- und Dienstleistungsverkehr in Europa wird die Region Köln/Bonn auch weiterhin auf ein leistungsfähiges Straßen- und Autobahnnetz angewiesen sein.

Von großer Bedeutung für die Entlastung des Bonner und Kölner Verkehrsraums sind auch die Planung und der Bau der sogenannten „Rheinspange“ zwischen der A 59 und der A 555 im Bereich der heutigen Anschlussstelle Wesseling. Dort soll zwischen Wesseling-Urfeld und dem Shell-Gelände die Rheinspange in einen Tunnel übergehen. Der Tunnelausgang der Autobahnverbindung soll mit der Vorzugsvariante 6aT auf der anderen Seite des Rheins im Bereich des Kreisverkehrs der Landesstraße 269 nordwestlich von Niederkassel liegen.

Aus Bonner und regionaler Sicht ist sowohl der 6-spurige Ausbau der A 565 als auch die politische Zustimmung zur Planung der Rheinspange als „Kompromiss“ dafür aufzufassen, dass im Bundesverkehrswegeplan 2030 der Venusbergtunnel als Straßenverbindung zwischen dem Bonner Westen und Süden nicht in die prioritäre Kategorie „Mit Planungsrecht“ eingestuft worden ist und damit – zumindest nach heutigem Stand – nicht weiterverfolgt wird. Nach Auffassung der Straßenbauverwaltung wäre ein Planfeststellungsverfahren für einen Tunnel durch den Venusberg ohne positives Votum des Bonner Stadtrats  und der aufgeladenen öffentlichen Meinung zu diesem Projekt nicht erfolgversprechend durchführbar.

Es liegt jetzt in der Verantwortung der Ampelkoalition in Berlin, dass sowohl der Ausbau der A 565 als auch der Neubau der „Rheinspange“ nicht nur zeitnah geplant, sondern auch durch entsprechende Ausbaugesetze mit entsprechender Finanzierung realisiert werden können. Für Bonn und die Region  ist zu hoffen, dass sich Grüne, SPD und FDP dieser Verantwortung bewusst sind.

Wir brauchen eine finanzielle Förderung, sowie verlässliche Rahmenbedingungen sowie schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, um Investitionssicherheit für alle Bauwilligen sicherzustellen und mehr Eigentumsbildung zu ermöglichen.

Die Bundesregierung hat als Ziel ausgegeben, in dieser Legislaturperiode 1,6 Millionen neue Wohnungen zu bauen. Die Baupolitik der Ampel, insbesondere verschärfte Baustandards sowie der Wegfall von Förderungen, lassen dieses Ziel in weite Ferne rücken. Dadurch konterkariert die Bundesregierung gesamtgesellschaftliche Ziele wie den Neubau von bezahlbarem Wohnraum und den Eigentumserwerb für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Auch die Klimaschutzziele im Gebäudesektor lassen sich so nicht erreichen. Wir brauchen in Deutschland langfristig verlässliche Rahmenbedingungen sowie schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, um Investitionssicherheit für alle Bauwilligen sicherzustellen und mehr Eigentumsbildung zu ermöglichen.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert:

1. Eigentumserwerb fördern
• Wohneigentum soll als weitere Säule der Altersabsicherung etabliert und steuerliche Abzüge ermöglicht werden.
• Beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum soll ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 EUR pro Erwachsenen und 150.000 EUR pro Kind eingeführt werden.
• Der erstmalige Erwerb selbstgenutzter Immobilien soll insbesondere für Familien mit geringen und mittleren Einkommen gefördert werden. Die KfW soll einkommensunabhängig Kredite mit einer Zinsbindung von 2% gewähren.
• Das KfW-Wohneigentumsprogramm soll auskömmlich ausgestaltet, ausgeweitet und verstetigt werden.

2. Baulandinitiative starten
• Gemeinsam mit den Kommunen soll eine Initiative zur Baulandgewinnung insbesondere auf Brach- und Konversionsflächen sowie im Außenbereich entwickelt werden, um dem Mangel an Bauland entgegenzuwirken.
• Es ist nach Möglichkeit eine Nachverdichtung von Wohnsiedlungen und Baulücken unter Berücksichtigung ihrer Nutzungsfunktion sowie sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte anzustreben.
• Es soll ein Sonderrecht zur Aufstockung in innerstädtischen Lagen, insbesondere in Gebieten mit Milieuschutz und Sanierungsgebieten, eingeführt werden. Aufstockung ist vielerorts schneller und preiswerter als Neubau.

3. Wohnungsbau und Sanierung im Bestand beschleunigen
• Für energieeffiziente Wohngebäude im Standard EH55 soll eine auf vier Jahre befristete fünfprozentige Sonderabschreibung eingeführt werden, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten maximal 4.800 Euro pro Quadratmeter betragen.
Sonder-AfA für Klimaschutzinvestitionen im Gebäudebestand: Klimainvestitionen, die als nachträgliche Herstellungskosten zu aktivieren sind, sollten auf eine verkürzter Abschreibungsdauer von maximal 10 Jahren abgeschrieben werden können.

4. Genehmigung beschleunigen
• Durch Innovations- und Experimentierräume und Vereinfachungen des Bau- und Planungsrechts soll dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden.
• Nicht nur auf den Baustellen, auch in den Genehmigungsbehörden hat sich der Personalmangel verschärft. Durch geeignete Maßnahmen in den Ländern sollen besonders „belastete“ kommunale Baugenehmigungsbehörden verstärkt werden, etwa durch länderübergreifende Stellenpools der Bauverwaltungen oder Zusammenarbeit verschiedener Bauverwaltungen.
• Die behördlichen Plan- und Genehmigungsverfahren sollen komplett digital erfolgen, sodass während des Verfahrens transparent digital über den jeweiligen Verfahrensstand informiert wird. Um digitale Lösungen und Bautechniken mit der Bauwerksdatenmodellierung (BIM) zu integrieren, ist es zwingend erforderlich, auf ein Bundesportal für digitale Plan- und Genehmigungsverfahren auf der Basis einheitlicher, offener, europaweiter Standards (Open Source Standards) zu setzen.
• Die Bauplanungs- und Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich vereinfacht und vereinheitlicht werden. Verschiedene Vorgaben in 16 Landesbauordnungen verteuern Wohnungsbauvorhaben unnötig. Eine neue Musterbauverordnung mit identischen Bauordnungsvorschriften soll bundesweit geltend gemacht werden.
• Fristen bis zur Erteilung von Baugenehmigungen müssen durch eine zeitliche Begrenzung reduziert und damit die Finanzierungskosten zu reduzieren. Wenn eine Genehmigung innerhalb einer Frist von sechs Wochen nicht bearbeitet wird, gilt sie als genehmigt (Genehmigungsfiktion).

5. Auflagen mit Realitätssinn erteilen
• Im Zuge einer umsichtigen Stadtentwicklungsplanung darf es weder verpflichtende Auflagen zum Bau noch ein Verbot von Stellplätzen geben. Vielmehr bedarf es intelligenter Mobilitätskonzepte.
• Die Mindestanforderungen an den Brand-, Schall- und Trittschutz bedürfen einer kritischen Überprüfung hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Relevanz, einer Vereinheitlichung sowie einer rechtlichen Absicherung.
• Die Mindestanforderungen an den Brand-, Schall- und Trittschutz bedürfen einer kritischen Überprüfung hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Relevanz, einer Vereinheitlichung sowie einer rechtlichen Absicherung.
• Das Immissionsschutzrecht muss grundlegend überarbeitet werden. Mit seinen unterschiedlichen Messvorgaben für Gewerbe, Wohnen und Verkehr verhindert es eine zukunftsweisende Innenentwicklung in den Städten sowie ländlichen Räumen und verteuert beispielsweise das serielle Bauen.
• Bei Veränderung und Umnutzung von Bestandsgebäuden bedarf es einer Begründung von der Aufsichtsbehörde, wenn die Erfüllung der aktuellen Bauordnungsvorschriften gefordert wird. Anderenfalls soll Bestandsschutz gelten.

6. Baukosten senken
• Die Forderungen des Aktionsbündnisses „Bezahlbares Wohnen“, die das Bauen beschleunigen und günstiger machen, müssen von der Bundesregierung umgesetzt werden.
• Neue verschärfte Anforderungen sollen vom Nationalen Normenkontrollrat verpflichtend auf ihren Bürokratieaufwand und Kostensteigerungspotenzial geprüft und ggf. angepasst werden, damit das Bauen und Wohnen nicht zusätzlich verteuert werden.
• Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Die Mehrwertsteuer sollte zumindest für den sozialen Wohnungsbau auf 7% abgesenkt werden. Dadurch entsteht ein einfacher steuerlicher Anreiz, im niedrigpreisigen Segment dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Die Mehrwertsteuer auf Baustoffe und Bauleistungen soll auf 7% abgesenkt werden.

7. Rohstoff- und Materialstrategie für Baustoffe entwickeln
• Die Bundesregierung muss eine Rohstoff- und Materialstrategie für Baustoffe und Baumaterialien entwickeln.
• Auf die Erhebung von Einfuhrzöllen auf dringend benötigte Baumaterialien aus Drittstaaten ist EU-weit zu verzichten.
• Durch die Vereinfachung von technischen Normen und Regulierungen sollen Baustoffe und Bauteile auf einfache Weise wiederverwendet werden können.
• Das Kartellamt soll prüfen, ob Engpässe bei Baumaterialien und Bauprodukten tatsächlich durch Lieferkettenprobleme verursacht oder aber durch gezielte Maßnahmen von Marktteilnehmern herbeigeführt wurden und werden.

8. Probleme der Finanzierung lösen
• Regulierung und Aufsicht müssen so ausgestaltet sein, dass die Finanzierung von Immobilienprojekten auch in Zukunft möglich ist.  Die strengen Kriterien für Immobilieninvestitionen im Rahmen der EU-Taxonomie mögen überprüft werden.

Nicht nur beim Fahrpersonal, auch in anderen SWB-Gesellschaften, kann ein eigenes Wohnungsangebot ein Vorteil beim Gewinnen von Fachkräften sein.

Da die Stadtwerke Bonn – wie viele Verkehrsunternehmen deutschlandweit – unter anderem beim Nahverkehr mit Personalmangel zu kämpfen haben, werden Pläne zu Werkswohnungen verfolgt.

Nicht nur beim Fahrpersonal, auch in anderen SWB-Gesellschaften, kann ein eigenes Wohnungsangebot ein Vorteil beim Gewinnen von Fachkräften sein.

Olaf Hermes, Vorsitzender der SWB-Geschäftsführung, will die Attraktivität des Jobs mit Wohnungen für Mitarbeitende steigern.

Wegen der hohen Mieten und dem engen Markt in Bonn prüfen die Stadtwerke zum Beispiel, ob sie künftig auf ihren Betriebsgrundstücken Wohnraum für Mitarbeitende errichten können.

Auch eine Kooperation mit anderen Unternehmen, die ebenfalls Personal unterbringen wollen, ist dabei denkbar.

Diese Werkswohnungen könnten in Quartieren entstehen, die in den kommenden Jahren entwickelt werden, und die Bindung der Mitarbeitenden an das kommunale Unternehmen stärken.

Hermes hat unter anderem in einem Gespräch mit dem WDR betont, dass die vergleichsweise hohen Mieten in Bonn Bewerberinnen und Bewerber zögern lassen, da die Alternative des Wohnens außerhalb mit einem langen Arbeitsweg verbunden wäre.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht den Vorstoß des SWB-Geschäftsführers positiv.

Investitionen in Wohnraum müssen attraktiver werden, um mehr privates Kapital zu mobilisieren, zum Beispiel für die eigene Altersvorsorge.

RheinPublik: Herr Weber, Sie haben in Bonn beim Thema Wohnungsbau besonders weit gefächerte Erfahrungen.  Sie sind zum einen seit über 30 Jahren als Immobilienmakler und Projektentwickler tätig, sind Mitglied im Immobilienausschuss der IHK und waren kommunalpolitisch aktiv. Heute sind Sie im Senat der Wirtschaft und engagieren sich für ökologische und soziale Marktwirtschaft.

Was müsste in Bonn geändert werden, um den Wohnungsmangel zu beheben?

Gisbert Weber: Der Wohnungsmangel hat verschiedene Ursachen. Deshalb brauchen wir auch ein Bündel von Maßnahmen, um ihn zu beheben.

Wichtigste Aufgabe für Kommunalpolitik – und Verwaltung muss es bei diesem Thema sein, die eigene Verantwortung zu erkennen und ein ehrgeiziges Konzept zu entwickeln, wie die Stadt für mehr Wohnungen sorgen kann.

Trotz der Mangellage ist es bis heute so, dass sich jeder Investor bei der Stadtverwaltung auf einen zeitraubenden Hindernislauf durch Rat und Verwaltung einstellen musss bis er eine Baugenehmigung bekommt. Die beteiligten Ämter von Bau-Ordnungsamt, Stadtplanungsamt, Feuerwehr, Untere Naturschutzbehörde, etc. arbeiten abgeschottet nebeneinander her. Jedes Amt sieht nur sein Fachgebiet, oft werden Entscheidungen aufgeschoben, Ermessen wird nicht ausgeübt, weitere Prüfungen gefordert, statt Verantwortung zu übernehmen. Dabei geht der Blick auf das für die Stadt wichtige, gemeinsame Ziel verloren, schnell mehr Wohnraum für ihre bisherigen und neue Bürger zu schaffen.

Eine zentrale Stelle in der Verwaltung mit der Aufgabe, für mehr Wohnraum zu sorgen

Die Zahl der Arbeitsplätze steigt in Bonn derzeit um etwa 5.000 pro Jahr. Mit Angehörigen erfordert das statistisch gesehen, zusätzlichen Wohnraumbedarf für jeweils 1,8 Personen, also für ca. 10.000 Menschen und das pro Jahr!

Durch die Verwaltungspraxis in Bonn werden potentielle Investoren verschreckt, statt ermuntert, in Bonn Wohnungen zu bauen. Sogar für Sozialwohnungen stehen Investoren bereit. Denn darauf eingestellte Investoren können auch mit Sozialwohnungen auskömmliche Renditen erwirtschaften, wenn der Grundstückspreis stimmt.

Die Genehmigungen für die Flüssiggas-Terminals an der Küste haben gezeigt, dass das Tempo der Verwaltung – ohne Abstriche bei den gesetzlichen Anforderungen – enorm gesteigert werden kann, wenn alle Behörden an einem Strang ziehen. Dieses „Deutschlandtempo“ brauchen wir auch für Baugenehmigungen in Bonn. Die Stadt sollte dafür eine zentrale Stelle schaffen, die – abteilungsübergreifend – die Aufgabe hat, für mehr Wohnraum zu sorgen.

Investitionen in Wohnraum attraktiver machen

Natürlich sind auch Bund und Land gefordert, die Bedingungen für den Wohnungsbau wieder zu verbessern. Ca. 100.000 m² Leerstand, durch BImA und BLB NRW verantwortet, stehen einer Wohnungsnot gegenüber. Das ist moralisch nicht zu verantworten. Warum kann man nicht zum Beispiel die Förderung des sozialen Wohnungsbaus nach unterschiedlichen Fristen von 10, 20 oder 30 Jahren staffeln, um so mehr privates Kapital zu mobilisieren.  Der größte Teil der Vermieter sind Private, wie Handwerker und Freiberufler, die sich so in früheren Jahren eine Altersversorgung aufgebaut haben. Die sind heute als Investoren beim Wohnungsbau wegen der schlechteren Rahmenbedingungen weitegehend ausgefallen und legen ihr Geld anders an.

Werkswohnungen sind ein Argument bei der Gewinnung von Arbeitskräften. Sie entlasten den Wohnungsmarkt und nutzen so allen in Bonn und Region.

RheinPublik: Herr Hagen, zu den gesetzlichen Aufgaben der IHK gehört die Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Ein erheblicher Teil der Aktivitäten der IHK für Ihre Mitglieder dient der Ausbildung und damit der Versorgung der Wirtschaft mit Fachkräften. Wäre es nicht auch im Interesse der Unternehmen, dass in Bonn und der Region mehr Wohnungen für ihre Arbeitskräfte gebaut werden?

Stefan Hagen: Das Thema hat natürlich einen klaren Wirtschaftsbezug. Wir wollen das Thema deshalb mit regionalen Partnern aufgreifen. In Bonn fehlen schon heute geschätzt 20.000 Wohnungen, was die Kauf- und Mietpreise treibt und Bonn als Wohnort für die Arbeitskräfte der Unternehmen verteuert. Der Bau von Werkswohnungen erleichtert den Unternehmen Anwerbung und Bindung von Mitarbeitern. Unternehmen müssen nicht einmal selbst bauen, sondern können externe Investoren beauftragen und mit professioneller Öffentlichkeitsarbeit um Akzeptanz für die eigenen Projekte werben.

RheinPublik: Welche Vorteile haben denn Unternehmen, wenn sie für Werkswohnungen sorgen?

Stefan Hagen: Das Angebot von Wohnungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist sicher ein Argument bei der Gewinnung von neuen Arbeitskräften in allen Gehaltssegmenten. Es hilft vor allem im Segment der unteren Lohngruppen, die für den Unternehmenserfolg und den Standort natürlich auch wichtig sind. Denken Sie an Kraftfahrer, Hausmeister, Handwerker, etc. Es hilft besonders bei der Anwerbung von Menschen, die nicht aus der Region stammen und den Wohnungsmarkt nicht kennen, insbesondere aus dem Ausland. Dabei muss man nicht nur an die Unterbringung der Familien denken. WG-Zimmer für Auszubildende, Apartments für die erste Einarbeitung und Probezeit, für Fortbildung, sowie für befristete Projekte helfen den Firmen, wie ihren Mitarbeitern.

RheinPublik: Welchen Vorteil haben denn die Bonner, wenn mehr Werkswohnungen gebaut werden?

Stefan Hagen: Gegen den Wohnungsmangel hilft im Grunde genommen nur: Wohnungen bauen! Jede neue Wohnung wird den Wohnungsmangel dämpfen. Je mehr Wohnungen gebaut werden, desto größer ist die Entlastung. Werkswohnungen werden so einen Beitrag zur Erfüllung der Nachfrage nach Wohnraum für alle Menschen leisten. Das öffentliche Engagement für den Bau von Wohnungen für Mitarbeiter dürfte auch helfen, die Akzeptanz für den gesamten Wohnungsbau in der Stadt zu erhöhen.

Denken sie auch daran, dass unter dem Wohnungsmangel besonders Geringverdiener und Studenten leiden. Allein der Bau von Werkswohnungen für die befristete Unterbringung in Apartments oder WGs würde Studenten die Zimmersuche erleichtern.

Gleichzeitig würde die Belastung des Verkehrs durch Pendler verringert. Nach einer Studie der IHK aus dem Jahr 2020 pendeln drei von fünf Erwerbstätigen (59,8 Prozent) im IHK-Bezirk zu ihrem Arbeitsplatz. Die meisten Pendler (64.598) aus dem Rhein-Sieg-Kreis fahren für ihre Arbeit nach Bonn – Die Bonner Tagesbevölkerung wächst durch die gesamten Einpendler (141.436) auf 409.719.

Den Firmen zu helfen, Werkswohnungen in der Stadt oder an den Schienenwegen nach Bonn zu bauen, würde nicht nur die Umweltbelastungen durch den Pendler-Verkehr verringern, sondern auch den Standort Bonn für Unternehmen attraktiver machen. So kann die Stadt die Unternehmen als Gewerbesteuerzahler halten.

Durch mehr Wohnungen in Bonn und eine Stabilisierung der Mietpreise würde der städtische Haushalt und damit alle Bürger profitieren. Die Stadt Bonn muss ja bisher jedes Jahr über 100 Millionen Euro für die Unterbringung der Sozialhilfe-Empfänger aufbringen. Das ist rund drei Mal so viel, wie die vorgesehenen 30 Mio € im aktuellen Haushaltsentwurf 2023 für die Bädersanierung oder rund sieben Mal so viel, wie die 15 Mio € für den Bau von Radwegen.

RheinPublik: Gibt es denn in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis noch Platz für mehr Wohnungen?

Stefan Hagen: Wichtig ist, unvoreingenommen alle denkbaren Standorte ins Auge zu fassen. Der Wohnungsmangel ist eines der drängendsten Probleme in Bonn und da hilft es nicht, darauf zu beharren, wo auf keinen Fall gebaut werden darf. Zum Beispiel gibt es für den Raum zwischen den Zentren von Bad Godesberg und Bonner Innenstadt einen parteiübergreifenden Konsens zum Rahmenplan Bundesviertel für den Bau von Wohnungen, auch in Hochhäusern. Man sollte auch vor unkonventionellen Flächen, wie der Überbauung von Verkehrswegen oder Parkplätzen nicht zurückschrecken. Auch Unternehmen haben gelegentlich Flächen, die sie für Wohnungszwecke überbauen oder umwidmen können. Dafür muss dann in Einzelfällen neues Baurecht geschaffen werden.

RheinPublik: Was nutzt denn eine Initiative der Unternehmen angesichts der vielen Menschen im öffentlichen Dienst in Bonn? Müssten nicht Bund, Land und Stadt ebenfalls Bediensteten – Wohnungen bauen?

Stefan Hagen: Auch bei den öffentlichen Arbeitgebern gibt es eine neue Bereitschaft, Dienstwohnungen zu bauen. Der Vorsitzende des Mieterbundes, Bernhard von Grünberg, hat kürzlich die Bundesbauministerin aufgefordert, Wohnungen für die Bundesbediensteten und die der internationalen Organisationen zu schaffen. Die Bundesanstalt für Immobilien-Aufgaben (BImA) hat ja bereits mehrere Projekte in Bonn und der Region in Angriff genommen, zum Beispiel in Castell und der Deichmanns-Aue in Bonn, sowie in Rheinbach.

RheinPublik: Was müssten Stadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis tun, um den Bau von Wohnungen zu beschleunigen?

Stefan Hagen: Das Entscheidende ist das „Deutschlandtempo“, das wir bei den Flüssiggas-Terminals an der Küste oder bei Tesla in Brandenburg gesehen haben. Zur Entlastung der Unternehmen, der Bürger und der Umwelt brauchen wir nicht an erster Stelle neue Gesetze, sondern den Ehrgeiz und das Verantwortungs-Bewusstsein aller Beteiligten, die Gesetze so anzuwenden, dass Vorhaben so zügig, wie möglich umgesetzt werden können.

Das Interview für RheinPublik.de führte Werner Preusker

In Bonn ist der Wohnungsbedarf im Allgemeinen und für Bundesbedienstete sehr hoch, so dass ein großes Interesse an einer schnellen Umsetzung der Neubauvorhaben besteht.

Eigener Wohnungsbestand

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sorgt dafür, dass die Institutionen des Bundes – Ministerien, Bundespolizei, Zoll, Bundeswehr, Technisches Hilfswerk THW etc. – so untergebracht sind, dass sie ihre Aufgaben gut erfüllen können. Daneben besitzt sie bundesweit rund 38.000 Wohnungen – ein Bestand, der deutlich ausgeweitet werden soll.

Gemeinsames Ziel mit Kommunen – für Bürgerinnen und Bürger

Davon profitieren auch die jeweiligen Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger, da der allgemeine Mietwohnungsmarkt durch die zusätzlichen Wohnungen entlastet wird. Soweit die BImA Grundstücke nicht selbst für den Eigenbau nutzt und auch sonst kein Bundesbedarf besteht, bietet sie die Liegenschaften den Kommunen vorrangig und – falls Sozialwohnungen entstehen sollen – auch verbilligt zum Erwerb an. Insgesamt setzt die BImA für das gemeinsame Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auf ein enges partnerschaftliches Miteinander mit den Kommunen.

Auch die Bundesstadt Bonn zählt zu den Orten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Daher hat die BImA mit der Planung und Entwicklung der eigenen Grundstücke, die sich für eine Wohnbebauung eignen, begonnen. In Bonn ist der Wohnungsbedarf im Allgemeinen und für Bundesbedienstete sehr hoch, so dass ein großes Interesse an einer schnellen Umsetzung der Neubauvorhaben besteht.

Zeitgemäßes, bezahlbares Wohnen

Die BImA legt dabei Wert auf einen zeitgemäßen, bezahlbaren Standard, der den aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz gerecht wird und eine gute Wohnqualität sichert.

Dies geschieht unter der Maßgabe preisgedämpfter Mieten und damit bezahlbarer Wohnungen. Neue und freiwerdende Wohnungen werden im Rahmen der sogenannten Wohnungsfürsorge zunächst an Bedienstete des Bundes vermietet, um ihnen in der Nähe ihrer Arbeitsstelle Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Sodann werden Wohnungen auch am freien Markt zur Miete angeboten.

Geplante Neubauten

Allein in der Bundesstadt Bonn plant die BImA in den kommenden Jahren die Errichtung von rund 500 neuen Wohnungen an den folgenden Standorten:

  1. Freifläche in Bonn-Castell, Arminiusstraße/Hermannshof

Die Bundesstadt und die BImA arbeiten bei der Schaffung von Baurecht für die zu entwickelnden Baugrundstücke und bei der Ertüchtigung der inzwischen in die Jahre gekommenen Geschosswohnungsbauten in der Arminiusstraße eng zusammen. Mehrere BImA-Wohnhäuser dort sind stark sanierungsbedürftig. Daher ist der Bau eines Quartiers mit rund 110 neuen Wohneinheiten sowie einer Kindertagesstätte vorgesehen. In enger Abstimmung mit der Bundesstadt fand ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb statt. Der Siegerentwurf dient nun als Grundlage für die bauliche Entwicklung der Liegenschaft. Er sieht vor, dass auf dem 1,6 Hektar großen Grundstück in zwei Bauabschnitten insgesamt sechs neue Mehrfamilienhäuser sowie eine Kindertagesstätte errichtet werden. 2025 sollen die ersten Mieterinnen und Mieter in die Neubauten einziehen können.

  • Bad Godesberg, Deichmanns Aue

Auch die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat sich das Ziel gesetzt, die Schaffung zusätzlich benötigter Wohnungen zu ermöglichen. Eine bisher weitgehend nicht bebaute BImA-Fläche in der Deichmanns Aue bietet Raum für geplante rund 90 Wohnungen sowie für eine Kindertagesstätte. Die BImA hat dazu gemeinsam mit der Bundesstadt Bonn einen städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb durchgeführt, an dem sich drei Architekturbüros beteiligt haben. Ende Juni 2022 kürte die Preisjury, bestehend aus Architektur- und Landschaftsplanungsexperten, Mitgliedern der Bezirksvertretung Bad Godesberg und Beschäftigten der BImA sowie der Stadtverwaltung, den Siegerentwurf. Im Entwurf ist es gelungen, die zukünftigen Baukörper in die Umgebung stimmig einzupassen. Dennoch liegt inzwischen ein Ratsbeschluss vor, das Bebauungsplanverfahren nicht fortzuführen. Das weitere Verfahren ist offen. Insofern kann mit einem Baubeginn frühestens in zwei bis drei Jahren gerechnet werden.

  • Bonn, ehem. Ermekeilkaserne

Für die ehemalige Ermekeilkaserne soll zunächst im Rahmen eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs ermittelt werden, ob auf der Liegenschaft neben anderen bestehenden und künftigen Nutzungen auch Wohnraum geschaffen werden kann. Damit werden die vor Jahren in einer Bürgerwerkstatt entwickelten Konzepte und Ideen aufgegriffen, in denen schon eine Mischnutzung von Wohnen, sozialen Einrichtungen, Gastronomie und Gewerbe beschrieben sind. Derzeit wird die Kaserne mit ihrer historischen Bedeutung und teils unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden von Bundes- und Landesdienststellen genutzt.

Ein belastbarer Zeitrahmen kann aufgrund der vielen Abhängigkeiten von externen Einflussfaktoren noch nicht benannt werden. Auch hier erfolgt die Entwicklung der Liegenschaft in enger Abstimmung mit der Stadt Bonn sowie verschiedenen Vereinen.

  • Heinrich-von-Stephan-Straße

Die BImA baut im Auftrag der Bundesregierung im Bereich des Bundesviertels in Bonn für eine internationale Organisation (Europäische Zentrale für mittelfristige Wettervorhersage – EZMW) einen neuen Standort. Zum Komplex des Neubauvorhabens gehören zudem drei BImA-Bauten, die sich im Süden an das künftige EZMW-Gebäude anschließen sollen sowie ein mehrgeschossiger Wohngebäudekomplex mit integrierter Kindertagesstätte. Für den Gesamtbereich, der gut sieben Hektar umfasst, wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Die BImA rechnet mit der Möglichkeit, dort ca. 150 neue Wohnungen in unmittelbarer Nähe zur Rheinaue bauen zu können. Die Fertigstellung könnte bis Ende 2029 erfolgen.

  • In der Kumme/Am Woltersweiher

In der bundeseigenen Wohnsiedlung Friesdorf plant die BImA auf der Fläche eines Garagenhofs den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 22 Wohneinheiten.

Die BImA steht hierzu seit August 2020 in engem Austausch mit der Bundesstadt Bonn. Ein Bauvorbescheid liegt seit Oktober 2022 vor. Im weiteren Verfahren ist z. B. die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes erforderlich. Die Fertigstellung der Wohnungen ist für Ende 2024 geplant.

Weitergehende Informationen unter: www.bundesimmobilien.de

Die Beueler SPD schlägt eine zusätzliche wohnungsbaupolitische Initiative für den Stadtbezirk vor.

In Bonn fehlen nach Expertenschätzungen in den nächsten Jahren ca. 20.000 Wohnungen. Die Bonner Ratskoalition hat zur Bekämpfung der Wohnungsnot bisher zwar schon vieles erreicht, trotzdem müssen die Anstrengungen jetzt nochmal gesteigert werden. Die Beueler SPD schlägt deshalb eine zusätzliche wohnungsbaupolitische Initiative für den Stadtbezirk vor.

1. Bei der Entwicklung des Wohnparks II in Vilich Müldorf brauchen wir mehr Tempo. Die Stadt muss sofort mit der Vermarktung anfangen ohne auf eine Lösung für den Kreuzungsbereich B 56 / Bundesgrenzschutzstrasse/Reinhold-Hagen-Straße zu warten.

2. Dasselbe gilt für die Bebauung des Heckelsbergplatzes in Beuel-Mitte. Wir wollen einerseits eine Quartiersentwicklung mit einer maßvollen und bezahlbaren Wohnbebauung. Außerdem soll durch eine ökologische Aufwertung ein neues attraktives Viertel entstehen.

3. Ebenfalls schlagen wir auf der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche am Mendener Weg in Vilich-Müldorf die Errichtung von gefördertem Wohnraum vor.

4. Auch private Investoren müssen schneller werden: Es ist nicht einzusehen, dass der Investor bei der Baufläche Königswinterer Straße/Rastenweg („Wingertshöfe“) seine Aktivitäten einfach einstellt, bis die Zinsen irgendwann wieder sinken. Hier muss die Stadt prüfen, ob das novellierte Baugesetzbuch ein Baugebot für den Investor ermöglicht.

Meine Meinung: Angesichts der Wohnungsnot ist jetzt eine zusätzliche Kraftanstrengung aller Beteiligten nötig. Ich erwarte hier auch das Engagement der Oberbürgermeisterin, die die Bekämpfung der Wohnungsnot ja auch zu einer Ihrer Hauptaufgaben gemacht hat.

Im Gespräch in den Räumen des Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. ging es vor allem darum, wie das Bauministerium politisch Ebenen-übergreifend Wohnraumschaffung fördern kann.

Wohnraum ist Mangelware in der boomenden Stadt Bonn – und bezahlbarer Wohnraum gerade für Menschen mit besonderen Bedürfnissen erst recht. Seit vielen Jahren engagiert sich das Bündnis Wohnen für mehr bezahlbaren Wohnraum in der Stadt. Der Zusammenschluss aus AWO, Caritas, Diakonie, Paritätischem Wohlfahrtsverband, Deutschem Gewerkschaftsbund und Deutschem Mieterbund sucht auch auf Bundesebene nach Lösungen und Unterstützung für die Bonner Wohnungspolitik.

Das Bündnis Wohnen hat sich daher sehr über den Besuch der Bundesbauministerin Klara Geywitz in Bonn gefreut. Die Ministerin hat auf Einladung des Bündnisses am Nachmittag des 4.3.2022 die Bundesstadt besucht.

Zentraler Aspekt des Besuchs und des Gesprächs waren die Herausforderungen und Schwierigkeiten bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums – gerade auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Daher trafen sich die Teilnehmenden zum Auftakt auf der Baustelle des geplanten Teilhabezentrums der Caritas in der Noeggerathstraße in der Bonner Innenstadt. Hier steht die Finanzierung der Maßnahme, die dringend benötigte Wohnangebote für Menschen schaffen soll, die es auf dem Wohnungsmarkt schwer haben, auf der Kippe durch die kurzfristige Streichung von Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Beim anschließenden internen Gesprächstermin in der Geschäftsstelle des Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. ging es vor allem darum, wie das Bauministerium politisch ebenenübergreifend Wohnraumschaffung fördern und Wohnungslosigkeit bekämpfen kann. Einzelne Aspekte waren dabei:

  • das EU-Ziel, bis 2030 Wohnungslosigkeit zu beenden,
  • der notwendige Wohnungsbau des Bundes in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis und die Bereitstellung von Grundstücken des Bundes,
  • derWunsch des Bündnisses nach einer Offensive, die die Kommunen motiviert, ggf. sogar die Kommunen verpflichtet mehr Grundstücke für einen preiswerten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen zum Beispiel auch durch Verpflichtungen für Konzepte zum preiswerten Wohnungsbau,
  • die Einführung einer neuen Gemeinnützigkeit,
  • die Schließung der Förderlücke für ein mittleres Mietpreissegment zwischen öffentlich gefördertem und freifinanziertem Wohnungsbau,
  • die unverzügliche Wiedereinführung eines Förderprogramms für energieeffizientes Bauen.

Dazu teilen die Partner:innen im Bündnis Wohnen mit:

In den AWO-Kitas sehen wir, dass Alleinerziehende, kinderreiche Familien oder Frauen nach Gewalterfahrung besonders schwer eine Wohnung finden. Deshalb brauchen wir neuen Schwung im sozialen Wohnungsbau unter Einbindung der Wohlfahrtsverbände! fordert Barbara König, Geschäftsführerin des AWO-Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg.


Caritas-Direktor Jean-Pierre Schneider erklärt: In den Diensten der Caritas ist Wohnungsnot jeden Tag ein großes Thema. Insbesondere Menschen, die es ohnehin besonders schwer haben, weil Sie krank oder besonders belastet sind, haben am Bonner Wohnungsmarkt fast keine Chancen. Für diese Menschen müssen Bund und Länder entschlossen investieren, anstatt Förderungen, wie KfW40-Programme, die ganz besonders soziale Projekte betreffen, einfach zu streichen. – Der Markt wird diese Wohnungsnot ganz sicher nicht von selbst lösen!


Diakonie-Geschäftsführer Ulrich Hamacher ruft in Erinnerung: In Bonn fehlen 20.000 Wohnungen. In unseren Beratungsstellen erfahren wir immer wieder, dass Menschen mit geringem Einkommen auf dem Wohnungsmarkt keine Chance haben. Wir brauchen mehr geförderten Wohnungsbau!

Die Geschäftsführerin der Bonner Niederlassung des Paritätischen Susanne Seichter stellt fest: Wie Menschen wohnen, ist eine wichtige Frage der Sozialpolitik. Besonders hart trifft es Menschen, die aus Einrichtungen der sozialen Arbeit in eine eigene Wohnung umziehen wollen, etwa aus Einrichtungen der Suchtarbeit, der Sozialpsychiatrie oder aus Frauenhäusern. Sie haben am angespannten Wohnungsmarkt so gut wie keine Erfolgsaussicht. Der Paritätische setzt sich gegen reines Rendite-Denken und für eine verantwortungsvolle Wohnungspolitik ein. Dazu gehören insbesondere die finanzielle Förderung und der Erhalt des sozialen Wohnungsbaus.

DGB-Vorsitzender Bernd Weede mahnt: Wir erleben es täglich, dass unsere Kolleginnen und Kollegen aus den unteren und mittleren Tarifsegmenten sich das Wohnen in Bonn nicht mehr leisten können. Steigende Miet- und Energiekosten fressen die Tarifsteigerungen nicht nur auf – sie übersteigen sie. Darum brauchen wir bezahlbaren Wohnraum in lebendigen Quartieren mit guter Anbindung an die Infrastruktur.

Bernhard von Grünberg, der Vorsitzende des Mieterbundes, fordert: Wir brauchen mehr Wohnungsbau des Bundes in der Region für die Bediensteten des Bundes, aber auch für die Mitarbeitenden derjenigen Organisationen, die auf Wunsch des Bundes nach Bonn gekommen sind. Hier können die zum Teil leerstehenden Liegenschaften des Bundes (Ermekeilkaserne, Diplomatenschule etc.) herangezogen werden.

Ampel-Koalition bricht Vertrauen in Staat – Wirtschaftsminister blockiert Einsparung von Energiekosten

Der plötzliche Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist ein schwerer Fehler, ein Desaster für Klima, Familien und Mittelstand. Die Entscheidung schadet doppelt: den Zielen von mehr Wohnungsbau und höherer Energie-Effizienz.

Am Montag, 24. Januar, ist überraschend ein sofortiger Antrags- und Zusagestopp für das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) veröffentlicht worden. Die bundeseigene KfW-Bankengruppe hat bekannt gegeben, dass sie am Wochenende gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beschlossen habe, das Programm vorläufig zu stoppen – „aus Haushaltsgründen“.

Immobilien- und Energiepreise explodieren. Viele Familien können sich den Traum vom bezahlbaren, Energie-sparenden Wohneigentum nur erfüllen, wenn der Staat sie dabei fördert, denn allein aus der Energie-Einsparung lassen sich die Mehrkosten im besonders effizienten Neubau nicht finanzieren.

Dabei kommt es auf jeden Cent an – auch wegen immer höherer Baustoffpreise. Bislang hat der Staat gefördert. Bei vielen Bauvorhaben sind diese Fördermittel eingepreist. Und jetzt streicht die Ampel diese von einem Tag auf den anderen. Das war ein schwarzer Tag für Familien, Häuslebauer und das Bauhandwerk. Denn damit brechen Kalkulationen von einem Tag auf den anderen zusammen.

Besonders schwer wiegt der Vertrauensbruch der rot-grün-gelben Regierung. Die Ampel bezeichnet sich ((in Sonntagsreden Streichen?)) als Bündnis für Nachhaltigkeit. Aber der Wirtschafts- und Klimaminister stoppt über Nacht als eine seiner ersten Amtshandlungen die bislang geltende Förderung von klimafreundlichen Gebäuden. Sie wäre am 31. Januar sowieso ausgelaufen.

Durch die Ankündigung des endgültigen „Aus“ der Förderung von Wohnungen nach KfW 55 Standard hat die neue Bundesregierung den Ansturm auf die Fördermittel selbst ausgelöst. Mit einer politisch und handwerklich vernünftigen Übergangsregelung, zum Beispiel durch schrittweises Abschmelzen, hätte der Ansturm vermieden und mit dem Start eines neuen Förderkonzepts verbunden werden können. Den Ansturm auf die Fördermittel der vorhergehenden Regierung anzulasten, ist zusätzlich schädlich für das Vertrauen in die neue Bundesregierung und ihren Wirtschafts- und Klima-Minister, die Energiewende zu meistern.

Mit der Hau-Ruck Entscheidung platzt der Traum vom Eigenheim für manche junge Familie. Sie macht für Familien, Handwerk, aber auch Wohnungsunternehmen monate-lange Vorplanung und Kalkulation zu Makulatur. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, GdW, spricht demgemäß von einer „Vollbremsung“ beim Klimaschutz im Gebäudebereich. „Was Bauherren vor allem brauchen, ist Planungssicherheit,“ kommentiert er treffend. Dieser Schritt sei genau das Gegenteil und Gift für das Entstehen von bezahlbaren und klimaschonenden Wohnungen.

Nach Berechnungen des GdW werden rund 300.000 Wohnungen in Deutschland nicht wie geplant gebaut oder modernisiert werden können. Zwei Drittel davon sind neue Wohnungen, die Bauherren wie die sozial orientierten Wohnungsunternehmen mithilfe der Förderung errichten und zu preiswerten Mieten anbieten wollten. Ein weiteres Drittel sind Wohnungen, die energetisch saniert und damit für das Erreichen der Klimaziele fit gemacht werden sollten. 

„Wenn 200.000 Wohnungen nicht gebaut werden können oder die komplette Planung dafür ohne Vorankündigung über den Haufen geworfen wird, dann kann die Bundesregierung ihr jährliches Wohnungsbauziel schon jetzt halbieren“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW. Eine aufwändige Umplanung wird viel Zeit und Geld kosten, selbst wenn die Regierung eine Nachfolgeförderung auflegt. Das gilt auch für die 100.000 Wohnungen, die mit der BEG-Förderung hätten modernisiert und damit klimaschonender werden können. Es geht laut GdW um Investitionen in Höhe von 80 Milliarden Euro in bezahlbaren und klimaschonenden Wohnraum, die diese Förderung angestoßen hätte.

Auf bauwillige Familien kommen noch weitere Belastungen zu. Denn die Ampelregierung plant noch zahlreiche neue Bauvorschriften, die die Baukosten weiter steigen lassen werden. So sollen Heizungen ab 2025 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch für Renovierungen und Ausbauten will die Ampel weitere kostenintensive Standards vorschreiben. Es entsteht der Eindruck, dass die Ampel Eigentumsbildung von Familien nicht will.

Der Bonner MIT-Chef verlangt von der Ampel-Koalition, die Bundesförderung für effiziente Gebäude sofort weiter laufen zu lassen. Im Gebäudebereich gibt es riesige Potenziale für mehr Klimaschutz. Diese müssen wir nutzen. Es ist vorbildlich, dass viele Eigentümer ihre Gebäude klimafit bauen oder sanieren wollen. Das sollte die Politik fördern.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) – vormals Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU – ist mit rund 25.000 Mitgliedern der größte parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT setzt sich für die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft und für mehr wirtschaftliche Vernunft in der Politik ein.

Die Autorin stellt Bootshäuser von Rudervereinen in Deutschland ausführlich mit Fotos, Architekten, Raumprogramm vor, skizziert die Vereine und ihre Geschichte.

Herausgegeben von Helmut Griep, erschienen im Michael Imhof Verlag, September 2021, Preis 29,95 €

Die Autorin stellt in dem Buch Bootshäuser von Rudervereinen in Deutschland ausführlich mit Fotos, Architekten, Raumprogramm, Zustand des Hauses vor, skizziert die Vereine und ihre Geschichte.

Herausgegeben und gewidmet ist der Band Helmut Griep, Ehrenvorsitzender und ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes, der Anfang 2021, vor dem Erscheinungsdatum, verstarb. In seinem Geleitwort schreibt er, die Idee zu dem Buch sei durch die Besuche in vielen Bootshäusern bei Regatten und Wanderfahrten entstanden. Ihm war dabei aufgefallen, dass viele der Häuser in bevorzugten Lagen beheimatet sind und oft von namhaften Architekten entworfen waren. Er hat es aus seiner „Privatschatulle“ und Spenden finanziert. Die Autorin war ihm vermittelt worden, weil sie ihre Diplomarbeit als Architektin über Sport-Bauten aus der vorletzten Jahrhundertwende geschrieben hat.

Mit ihren Kenntnissen aus der Architekturgeschichte beschreibt die Autorin ausführlich 52 Häuser aus der Bauzeit von 1883, dem Gründungsjahr des Deutschen Ruderverbandes, bis 1933. Damals hatte der DRV 574 Mitgliedsvereine, heute über 600, also kaum mehr. 1933 markiert somit das Ende der „Gründerzeit“ des Ruderns in Deutschland mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten und späteren Gleichschaltung vieler Vereine durch den „Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen“. Daneben werden noch 6 Bootshäuser in Polen beschrieben, die zu Deutschland in den früheren Reichsgrenzen gehörten. Weitere 39 Bootshäuser, sind steckbriefartig knapp geschildert.

Die Autorin stellt der Beschreibung der Bootshäuser und ihrer Geschichte voran eine historische Betrachtung des Ruderns in Deutschland im gesellschaftlichen Kontext der Kaiserzeit und der Zeit der Weimarer Republik. Wir lernen, dass die Anfänge des Ruderns als „gentlemen sport“ von gut verdienenden Handelsleuten und von Akademikern zu Bootshäusern nach englischem Vorbild führten, die vom Stil eleganter Landhäuser geprägt waren. Sie lösten die einfachen Bootsschuppen und Holzhäuser der ersten Generation ab, die als Typ „Schweizerhaus“ eingeordnet werden.

Mit der steigenden Popularität des Ruderns, der Gründung von Vereinen für Frauen, für Arbeiter, für Betriebssport und für Schüler-Rudern wandelte sich nicht nur der Charakter der Clubs, sondern auch der Bootshäuser. Gerade die Schüler-Rudervereine mit einem Fokus auf Naturnähe werden als Teil der Wandervogel-Bewegung beschrieben. Die nach 1920 gebauten Häuser folgten dem Stil der schnörkellosen „Neuen Moderne“, wie wir ihn vom Bauhaus kennen. 1883 bis 1933 ist auch in der Architektur eine Zeit des Umbruchs!

Wenn bei rund 600 Rudervereinen knapp 100 Bootshäuser vorgestellt werden, kann man nicht beurteilen, wie repräsentativ die Auswahl ist. Jedenfalls wird erkennbar, dass Häuser, die Architekten, die Vereine und ihre Mitglieder, in vieler Hinsicht eine große Bandbreite abdecken. So waren die Entwurfsverfasser zum Teil solide Maurer- oder Zimmermeister, andere auch überregional sehr angesehene Vertreter ihres Faches. Das Bootshaus des AEG Kabelwerks Oberspree für die Berliner RG Elektra ist von Peter Behrens unter Beteiligung von Le Corbusiers entworfen. Behrens arbeitete u.a. als Architekt und Gestalter für AEG und hat neben vielem anderen das Verwaltungsgebäude der Firma Hoechst mit dem prägnanten Torbogen entworfen. Der Entwurf für das Bootshaus der Goethe-Universität Frankfurt stammt von Martin Elsaesser, der als Stadtbaudirektor zusammen mit Stadtrat Ernst May für die Umsetzung des Stadtentwicklungsprojektes „Neues Frankfurt“ verantwortlich war. Für die Qualität der Architektur spricht, dass viele der vorgestellten Bootshäuser als Denkmal eingestuft sind, wobei oft auch weitere Gebäude der gleichen Entwurfsverfasser diesen Status erlangt haben.

Das Raumprogramm der Bootshäuser umfasst typischerweise Bootshalle, Clubräume und Wohnräume für Hauswart, andere Betreuer oder Gästezimmer. Oft gibt es eine Aussichtsterrasse zum Wasser hin, mehrere Clubräume, Sporträume, eine Werkstatt.

Die Geschichte der Bootshäuser und ihrer Vereine spiegelt die Geschichte unseres Landes wieder. Die Wachstumsphase des Ruderns in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war geprägt durch den Wunsch nach sportlicher Betätigung und Erlebnis in der Natur aufgrund von mehr Freizeit durch wachsenden Wohlstand, steigende Mitgliederzahlen, Neubauten und Erweiterungen. Umbauten werden mit Zulassung von Frauen bei den Erwachsenen und von Mädchen bei den Schülerrudervereinen erforderlich. Der Anschluss von Schüler-Ruderern an Erwachsenen-Clubs, um der Eingliederung in die Hitlerjugend zu entgehen in den 1930ern. Im Gebiet der ehemaligen DDR wurden viele Rudervereine in Betriebssport-gemeinschaften umgewandelt. Viele Bootshäuser verfielen, wie das ganze Land. Einige erfuhren als staatliche Ruderleistungszentren ein besseres Schicksal. Nach der Wende gründeten sich viele Rudervereine neu und konnten ihr Bootshaus wieder übernehmen. Im Westen waren eine Reihe von Bootshäusern nach dem Krieg von den Alliierten oder von ausgebombten Behörden oder Firmen besetzt und die Vereine konnten ihre Häuser jahrelang nicht selbst nutzen, wie in Bonn beim GRC.

Aus dem Rheinland werden Bootshäuser in Neuwied, Bonn, Homberg und Mülheim an der Ruhr vorgestellt. Der Gymnasial-Turn-Ruder-Verein in Neuwied ist der zweitälteste Schüler-Ruderverein in Deutschland, gegründet 1883. Das heutige Bootshaus stammt aus dem Jahr 1932, war nach dem Krieg bis 1963 von der Wasserschutzpolizei genutzt. Es wird von der Autorin als beispielhaft für den Stil der Moderne der frühen1930er Jahre bezeichnet und ist so erhalten geblieben. Entwurfsverfasser war Curt Karl Rüschoff, der sich nach Angabe des Buches mit dem reformorientierten Konzept für zwei Wohnsiedlungen in Neuwied einen Namen gemacht hatte.

Das Bootshaus des Rudervereins Pädagogium Godesberg, erbaut 1910, geht auf einen Entwurf des Barmer Architekten Friedrich Schutte zurück, der 1901 auch das „Päda“, die Otto Kühne-Schule, entworfen hatte. „Reformpädagogen wie Hermann Wickenhagen und Otto Kühne waren Förderer des Schülerruderns“ über ihre eigenen Schulen hinaus, schreibt die Autorin, denn deren Erziehungsideale „wie Naturverbundenheit, Gemeinschaftsgeist und Eigenverantwortung spielten auch beim Schülerrudern eine Rolle.“ Das Bootshaus des RVPG ist ein Holzbau und in seiner äußeren Form unverändert. Innen wurde es mehrfach umgebaut; das erste Mal, um die Trennwand zu entfernen zu dem Teil, der zunächst vom WSVG, genutzt wurde, der bald in ein eigenes Haus umzog.

Das Bootshaus des Bonner Ruder-Vereins 1882, schreibt Petra Hoffmann, „vermittelt heute noch den Eindruck einer qualitätsvollen Umsetzung der Architekturströmung des Neuen Bauens am Ende der 1920er Jahre und gehört damit zu den wenigen erhaltenen Bootshäusern, die diese Zeit dokumentieren und die Sportbegeisterung der Weimarer Jahre zum Ausdruck bringen.“ Ähnlich hatte es die Denkmalbehörde bereits 1988 formuliert. Anstoß für die Anerkennung als Denkmal war die Sorge des Vereins, dass das Bootshaus dem Ausdehnungsdrang der Politik zum Opfer fallen könnte, wie es der Bonner Ruder-Gesellschaft zugunsten einer Erweiterung des Bundeshauses erging. Beinahe hätte den ARC-Rhenus dieses Schicksal zwei Mal ereilt.

Das Lob für den Erhalt des Bootshauses bedeutet auch eine hohe Anerkennung für den BRV zum Umgang mit seinem Haus seit 1930. Angestoßen und entworfen wurde der Bau von Bernhard Gelderblom, Vorstand im Verein und „Baumeister der Rheinischen Friedriech-Wilhelms-Universität Bonn von 1921 bis 1957“, so der Titel einer Schrift von 1957. Mit Planung und Bauleitung einer Reihe von Instituten, wie auch zum Beispiel  mit dem Ankauf von Gut Melb hat er die Universität, wie die Stadt, geprägt.

Die erste Erweiterung (Halle 2, heute Werkstatt) erfolgte bereits 1934, um den GRV vom Beethoven-Gymnasium aufzunehmen, der nicht von der Hitlerjugend vereinnahmt werden wollte, Dieser Anbau wurde ebenfalls von Gelderblom entworfen. Bei der Erweiterung 1970, damals für ein Schülerbootshaus, legte der Verein Wert auf eine gute Anpassung der Halle 3 mit neuem Eingang. Dafür sorgte Entwurfs-Architekt Woldemar von Holy. Bei der Modernisierung des Hauses 2014/2016 blieb die äußere Gestalt und denkmalwürdige Elemente im Inneren erhalten. Den beiden Architekten Benedikt Reipen und Gudrun Warnking gelang es, durch Änderung des Grundrisses, Entfernung von Trennwänden, zusätzliche Fensterflächen, einer Bar und weiterer Einbauten die Qualität der Innenräume deutlich zu verbessern.

Als drittes Bootshaus in Bonn wird das Heim der Akademischen Turn-Verbindung Gothia-Suevia vorgestellt. Auch hier hebt die Autorin den guten Erhaltungszustand hervor. Das Gebäude, 1910 entworfen von Leonard Gerhards, wird dadurch gekennzeichnet dass es sich in die Gestaltung der Rhein-Promenade am Wilhelm-Spiritus-Ufer perfekt einfügt. Es liegt genau in der Flucht der landseitigen Promenadenmauer und hat die gleiche Höhe wie diese. Daher folgt das Haus nicht der üblichen Bauweise der Bootshäuser senkrecht zum Fluß, sondern parallel dazu.

Das Buch zeigt anschaulich, dass gute Architektur zur Wertschätzung durch seine Nutzer und damit zur Langlebigkeit eines Gebäudes beiträgt. Es ist keine Überraschung, dass Gebäude in der Regel den Zeitgeist ihrer Entstehung und die weitere historische Entwicklung spiegeln. Das Buch macht das durch die Beschreibung der Gebäude, wie auch ihrer Geschichte, sehr anschaulich.

Man kann das Buch Ruderinnen und Ruderern sehr empfehlen, die sich mit der Geschichte des Ruderns befassen, den Vereinsvorständen zur Stärkung ihrer Argumente, auch in den Unterhalt der Gebäude zu investieren. Sicher ist es für Studenten, Architektinnen und Architekten eine wertvolle Lektüre über ein Segment aus der großen Breite der Bauaufgaben, jenseits des Tagesgeschäfts von Wohnungen und Büros. Zahlreiche Fußnoten und Hinweise auf weiterführende Literatur machen es zum wertvollen Nachschlagewerk auch für die Denkmalpflege.