für die Menschen in Bonn, Rhein-Sieg-Kreis und die Nachbarn an Rhein, Ahr und Erft

Pro Wohnungsbau am Melbbad

In Bonn besteht ein angespannter Wohnungsmarkt, auf dem sich viele Bürgerinnen und Bürger nur noch unter großen Schwierigkeiten mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Wir sind eine wachsende Stadt und werden nach den Vorausberechnungen bis 2040 ein Bevölkerungswachstum von rund 35.000 Einwohnern haben. Dabei macht die soziodemografische Entwicklung auch vor dem Wohnungsmarkt nicht halt: Es werden Wohnungen für junge Familien benötigt und auch der Anteil der Single-Haushalte an der Bevölkerung steigt. Wir brauchen die jungen Menschen, die in Bonn für die Gesellschaft unverzichtbare Berufe aufnehmen und aufgrund eines geringen Einkommens auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Aber auch im Alter wollen und sollen die Menschen – auch mit geringen Renten – alleine leben können. Schon jetzt sorgt die anhaltende Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage dafür, dass die Mieten, insbesondere für kleine, barrierearme bzw. -freie Wohnungen überdurchschnittlich gestiegen sind. Daher muss in Bonn – wie auch in vielen anderen Städten – preisgünstiger, barrierefreier Wohnraum für Alleinstehende, d. h. kleine Wohnungen, sowie ein entsprechendes Angebot bezahlbarer, großer Wohnungen für Familien im Fokus der Neubautätigkeiten im Stadtgebiet stehen.

Gleichzeitig sind die verfügbaren Flächen für den Wohnungsbau beschränkt. Deshalb müssen Chancen, dieses Angebot zu erweitern, überall im Stadtgebiet geprüft und dort, wo städtebaulich, ökologisch und stadtklimatisch vertretbar, in angemessener Form umgesetzt werden. Diese Möglichkeit besteht am Standort des Melbbades. Davon sind die Stadtverwaltung und der eingebundene Gutachter überzeugt.

Die Haltung der Stadtverwaltung zu dem Vorhaben, am Rande des Melbbades Wohnungen zu bauen, ist eindeutig: Beides wird harmonieren, funktionieren und darüber hinaus dringend benötigten Wohnraum schaffen. Klar ist auch: Das Melbbad bleibt erhalten, auch wenn die Formulierung der Frage des Bürgerbegehrens möglicherweise anders interpretiert werden kann.

Der Erhalt des Melbbades steht dabei außer Frage. Der Rat der Stadt Bonn hat mehrfach – zuletzt mit Beschluss vom 18. Juni 2020 – bekräftigt, dass alle Freibäder erhalten bleiben sollen. Daran soll und wird sich nichts ändern! Das Schwimmbadgebäude des 1965 eröffneten Melbbades, in dem Sanitär-, Umkleide- und Räume für die Mitarbeitenden untergebracht sind, wird mit seinen drei Geschossen heute nicht mehr benötigt. Die beiden oberen Etagen werden seit Jahren nicht mehr genutzt. Die im Erdgeschoss vorhandene Anzahl an Umkleiden, Duschen und Toiletten für den Schwimmbadebetrieb ist nach heute geltenden Richtlinien und den Bedürfnissen der Badegäste zwar ausreichend; sie sind aber in einem maroden Zustand und müssen für den Weiterbetrieb des Bades hergerichtet werden.

Eine Sanierung dieses Gebäudes hat aus mehreren Gründen keinen Sinn: Wie schon erwähnt, werden die oberen Umkleidebereiche nicht mehr benötigt und sind auch nicht barrierefrei. Die Bereiche für die Badleitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind

nach heute geltenden Arbeitsstätten-Vorschriften viel zu klein. Deshalb wird für das Melbbad ein neues Schwimmbadgebäude gebaut werden müssen.

Gleichzeitig ist Bonn eine wachsende Stadt. Viele Menschen, insbesondere mit einem geringen Einkommen, sind in Bonn auf der Suche nach einer geeigneten Wohnung. Aus diesen Gründen und mit dem Wissen um die Wohnungsnot in Bonn ist die Idee entstanden, die ungenutzten Flächen über dem neuen eingeschossigen Schwimmbadgebäude und das dahinterliegende Teilgrundstück an der Trierer Straße für Wohnungen zu nutzen.

Der Rat der Stadt Bonn hatte mit Beschluss vom 27. September 2018 die Stadtverwaltung beauftragt zu ermitteln, ob für die Neugestaltung des Umkleide-, Sanitär- und Mitarbeiterbereiches des Melbbades ein Dritter bereit sei, auf dem Areal des Schwimmbadgebäudes gemeinnützigen/geförderten Wohnungsraum zu schaffen (z. B. für studentisches Wohnen oder ein Schwesternwohnheim) und gleichzeitig die Funktionsräume für den Betrieb des Melbbades zu bauen.

Mit der städtischen Tochtergesellschaft Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (Vebowag) wurde dieser Interessent gefunden. Die Vebowag hat eine Bauvoranfrage für das Appartementhaus bei der Stadt eingereicht. Das Bauordnungsamt der Stadt Bonn hat sie gründlich geprüft. Es wurden Lärm-, Verschattungs- und Klimagutachten vorgelegt, die alle zu dem Ergebnis kommen, dass der Neubau des Appartementhauses weder die

Nutzung des Schwimmbades durch Verschattung besonders beeinträchtigt noch negative Auswirkungen auf das Stadtklima hat, und umgekehrt das Freibad in keinem Lärm-Immissionsschutz-Konflikt zur geplanten Bebauung liegt. Das sind Voraussetzungen,

die mit Sicherheit nicht zu den von der Initiative befürchteten Klagen führen werden.

Wir alle sollten uns dem Ziel nicht verschließen, dringend erforderlichen, preisgünstigen Wohnraum in Bonn zu schaffen. Die Gutachter liegen richtig: Das Melbbad wird durch

den Neubau nicht in seiner Existenz bedroht, und die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner des Appartementhauses werden sich über ein neues Wohnhaus freuen.

Foto: Barbara Frommann/Bundesstadt Bonn

https://www.bonn.de/service-bieten/dialog-beteiligung/buergerentscheid-wohnbebauung-am-melbbad.php

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