für die Menschen in Bonn, Rhein-Sieg-Kreis und die Nachbarn an Rhein, Ahr und Erft

Jedes vierte Unternehmen von Insolvenz bedroht – Für über drei Viertel der Unternehmen Wiederanfahren ohne Vorlauf möglich

Aktuelle Umfrage der IHK Bonn/Rhein-Sieg

Jedes vierte Unternehmen im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg verspürt insolvenzbedrohende Umsatzrückgänge. Das hat eine aktuelle Umfrage der IHK unter den Mitgliedern der Vollversammlung und der Ausschüsse ergeben. Demnach rechnen zehn Prozent der Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent, 26 Prozent mit einem Rückgang zwischen 25 und 50 Prozent.


Insbesondere das Reisegewerbe, die Gastronomie sowie der Veranstaltungs- und Messebereich stehen mit dem Rücken an der Wand und benötigen Perspektiven und Hilfen. Die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften bis zu 800 Quadratmetern ist ein erster wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Die Gesundheit steht natürlich über allem, aber wenn der Mindestabstand, die Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen – also das social distancing – gewährleistet sind, sollten auch größere Geschäfte und weitere Branchen folgen.

Die Wirtschaft ist bereit, sich aktiv und finanziell bei den erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Ort einzubringen. Auch deshalb befürwortet die IHK eine Maskenpflicht im ÖPNV oder in den Einzelhandelsgeschäften. Viele Restaurants haben Kreativität bei der Einrichtung von Lieferdiensten und Abholservices bewiesen. Mindestabstand und Kontaktverbot lassen sich mit intelligenten Lösungen auch in der Gastronomie umsetzen. Wo Unternehmen dies unter dem Einhalten des Gesundheitsschutzes von Gästen und Mitarbeitenden ermöglichen können, sollten wir über eine Öffnung nachdenken, um den Betrieben eine wirtschaftliche Perspektive zu geben.


Für über drei Viertel der Unternehmen ist das Wiederanfahren des Geschäftsbetriebs ohne Vorlauf möglich.

57 Prozent machen das Wiederanfahren von den Konsumenten oder der Nachfrage abhängig; 32 Prozent von der Umsetzung notwendiger Schutz- und Hygienemaßnahmen. Bei den eigenen Schutz- und Hygienemaßnahmen im Unternehmen stehen die Mindestabstandsregel (84 Prozent) Desinfektionsmaßnahmen für Kunden und Mitarbeiter (80 Prozent), Mundschutz (58 Prozent) sowie Homeoffice (50 Prozent) ganz oben auf der Prioritätenliste.


Generell bewerten unsere Unternehmen die Maßnahmen von Bund und Land in dieser außergewöhnlichen Krisensituation sehr positiv. Mit dem Kurzarbeitergeld, den Soforthilfen und den KfW-(Schnell)-Krediten ist vieles schnell umgesetzt worden.

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